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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#14
Wenn ich die Frage richtig verstehe, dann meinst du, "wie man den Einstieg in die Aufstockung" gestalten kann?

Nach §11b...Nr. 7 SGBII kann der Unterhalt vom Einkommen abgesetzt werden, über den a) ein Unterhaltstitel besteht, der b) auf einer gesetzlichen Unterhaltspflicht beruht und c) tatsächlich gezahlt wird (im Leistungs- und Fälligkeitsmonat).

Die "gesetzliche Unterhaltspflicht" dürfte bei minderjährigen Kids stets dem Grunde nach gegeben sein. Hier sind die Jobcenter lt. BSG an bestehende Titel gebunden.
Um die andern Vorraussetzungen zu belegen, muss man der ARGE/Jobcenter den Titel nachweisen und einen Zahlungsbeleg bringen. Sinnvollerweise geschieht dies mit einer Änderungsmittteilung, deren Eingang man sich bestätigen läßt (Eingangsstempel/Faxnachweis).

Also würde ich das Schreiben ungefähr so gestalten:

Guten Tag liebe Arge,
ich habe davon Kenntnis erhalten, - leider nicht durch Ihre Beratungspflicht - dass bei der Bemessung meines anrechenbaren Einkommens auch der Kindesunterhalt, berücksichtigt wird. Ich teile Ihnen mit, dass sich meine Lebensverhältnisse geändert haben, ab dem Monat .... 2012 und daher der Kindesunterhalt bei meinem Einkommen berücksichtigt werden muss. Beiliegend erhalten Sie den (ihnen bereits bekannten) Titel erneut[Anlage1], sowie meinen aktuellen Zahlungsbeleg (Quittung Kimu/Kontoauszug) [Anlage2]. Ich bitte um kurzfristige Erstellung eines Änderungsbescheides.

MFG Lange Nase


Nun ist es allerdings so, dass in der Regel ein Vater nicht so einfach mal den KU vorstrecken kann, wenn er bisher nicht berücksichtigt wird. Daher sind als Einstiegszeitpunkt (bei bereits schon länger bestehendem Titel) als Variante möglich:

a) immer natürlich sofort beim Erstantrag!

b) jederzeit im laufenden Bewilligungszeitraum, wenn man nicht durch die KU-Zahlung in erhebliche Liquiditätsnöte gerät

c) zusammen mit einem Folgeantrag für den nächsten Bewilligungszeitraum. Dann kann auch die "Ankündigung des Zahlungsbelegs" im lfd. Monat ausreichen. Dadurch dürften am wenigsten Liquiditätsprobleme auftreten.

Das Zahlungsnachweisproblem führt manchmal zu einem "Hauptmann von Köpenick-Spiel" - wer nicht zahlt, kann nicht absetzen, wer nicht absetzen kann, kann nicht zahlen. Weitergehende Tipps aus der Grauzone dazu, im Einzelfall direkt: www.umgangskosten.de

Wenn man "während dem Bezug" erstmalig auf KU in Anspruch genommen wird, dann sollte sofort per Änderungsmitteilung die ARGE informiert werden und formlos Kostenübernahme für das evtl. Gerichtsverfahren beantragt werden (ist zwar erfolglos, weil theoretisch VKH-Möglichkeit, aber dann können sie sich nicht rausreden). Sobald dann ein Titel vorliegt, muss rückwirkend ein Überprüfungsantrag gestellt werden, damit die Einkommenanrechnung im nachhinein um den nun "rückwirkend die Lebensverhältnisse ändernden Titel" entsprechend zu berücksichtigen. Die mit einer fiktiven Verurteilung "gelegentlich" entstehenden Rückstände ist man so sofort wieder los, solange man in der ganzen Zeit entsprechendes Erwerbseinkommen hatte, auf das angerechnet werden kann.

Das wichtigste: Jeder Vater, der durch eine befürchtete Unterhaltsverurteilung zum Aufstocker werden würde, sollte sofort bei Klageeingang handeln und noch im selben Monat H4-Antrag stellen. Damit er später notfalls rückwirkend anrechnen kann. Cool

Das noch wichtigere für alle Väter: Jeder Vater sollte sein "sozialrechtliches Existenzminumum inkl. Umgangskosten" kennen, und dies im Zweifelsfall offensiv gegen jede KU-Forderung von Kimu, JA oder ARGE vertreten!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von sorglos - 22-02-2012, 00:50
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 11:37
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 14:18
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 18:19

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