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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#17
(22-02-2012, 00:50)sorglos schrieb: Wenn ich die Frage richtig verstehe, dann meinst du, "wie man den Einstieg in die Aufstockung" gestalten kann?
[..]
Das Zahlungsnachweisproblem führt manchmal zu einem "Hauptmann von Köpenick-Spiel" - wer nicht zahlt, kann nicht absetzen, wer nicht absetzen kann, kann nicht zahlen.
Weitergehende Tipps aus der Grauzone dazu, im Einzelfall direkt: www.umgangskosten.de
[..]

Dazu hier auch ein sehr interesssanter Artikel des ehem. Beistands
Michael Kopecky, wie ein Hartzer bei geringf. Erwerbstätigkeit auch Unterhalt zahlen kann (inkl. Excelrechner):

Umgang mit dem § 11 Abs. 2 Nr.7 SGB II in der unterhaltsrechtlichen Praxis

Für die Problematik mit der Vorleistung hat er allerdings auch keine Lösung. Zitat: "Problem: Um die Minderung des anrechenbaren Einkommens zu erwirken, muss der Leistungsempfänger/Unterhaltsverpflichtete zunächst einmalig in Vorleistung treten, um der gesetzlichen Vorgabe „tatsächlich gezahlter Unterhalt“ nachzukommen."
Das impliziert aber, das die Möglichkeit zur Aufstockung bei
einmaliger Unterhaltsleistung durchaus besteht.
Allerdings geht hier der Beistand davon aus, das sich der (aufstockende) Bedürftige eine
Beschäftigung sucht oder diese schon hat, um aus diesen Einkünften z. B. den Mindestunterhalt für ein Kind zu zahlen.
Er schildert einen Fall, das der Pflichtige das Einkommen, ggf. auch teilweise, direkt als Unterhalt abführen muss, weil es auch
teilweise vor dem SGBII anrechnungsfrei/absetzbar bleibt. Dadurch wird dem Pflichtigen ein Selbstbehalt in Höhe des sozialrechtlichen Existenzminiums auferlegt.
Verwiesen wird dort auf ein Urteil des OLG Hamm (Mein Gerichtsbezirk...Gute N8).

Nach Juristenansicht über das Urteil vom BSG vom 09.11.2010 scheint es also tatsächlich so zu sein, daß man den Unterhaltsanspruch
noch nach dem Eintreten von SGB Leistungen, also nachträglich titulieren lassen kann (sogar wegen sonst drohender UH-Pflichtverletzung müsste), eben bis zur Höhe des
Erwerbseinkommens.
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RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 11:37
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Sixteen Tons - 22-02-2012, 13:10
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 14:18
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 18:19

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