Moin.
Die arbeitsbedingten Fahrtkosten gehören zu den Absetzbeträgen nach 11b. 100€ sind als Grundfreibetrag grundsätzlich frei, können aber höher sein.
Die 'Tagespauschale' ist altersabhängig, wie von mir im Beispiel unter Bedarf mit 84 € berücksichtigt:
Musterkind hat im Alter von 10 einen Grundbedarf von 251€/Monat. Bei durchschnittlich 10 Umgangstagen/Monat ergibt sich ein Anteil von (251*10/30=) 84€ (gerundet). Es werden aber stets die tatsächlichen Umgangstage eines jeden Monats berücksichtigt.
Die 12-Stunden-Regelung sieht das hiesige Jobcenter weniger eng.
-
Sorry. Einige Ungenauigkeiten:
Der Bedarf des Kindes ist 84€. Diesen Fehler hatte ich noch korrigiert, im Voll-Zitat noch falsche 94€.
Unter '2. Einkommen' sind die Bezeichnungen Brutto/Netto zu tauschen.
Die arbeitsbedingten Fahrtkosten gehören zu den Absetzbeträgen nach 11b. 100€ sind als Grundfreibetrag grundsätzlich frei, können aber höher sein.
Die 'Tagespauschale' ist altersabhängig, wie von mir im Beispiel unter Bedarf mit 84 € berücksichtigt:
Musterkind hat im Alter von 10 einen Grundbedarf von 251€/Monat. Bei durchschnittlich 10 Umgangstagen/Monat ergibt sich ein Anteil von (251*10/30=) 84€ (gerundet). Es werden aber stets die tatsächlichen Umgangstage eines jeden Monats berücksichtigt.
Die 12-Stunden-Regelung sieht das hiesige Jobcenter weniger eng.
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Sorry. Einige Ungenauigkeiten:
Der Bedarf des Kindes ist 84€. Diesen Fehler hatte ich noch korrigiert, im Voll-Zitat noch falsche 94€.
Unter '2. Einkommen' sind die Bezeichnungen Brutto/Netto zu tauschen.