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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#33
Moin.

Die arbeitsbedingten Fahrtkosten gehören zu den Absetzbeträgen nach 11b. 100€ sind als Grundfreibetrag grundsätzlich frei, können aber höher sein.

Die 'Tagespauschale' ist altersabhängig, wie von mir im Beispiel unter Bedarf mit 84 € berücksichtigt:
Musterkind hat im Alter von 10 einen Grundbedarf von 251€/Monat. Bei durchschnittlich 10 Umgangstagen/Monat ergibt sich ein Anteil von (251*10/30=) 84€ (gerundet). Es werden aber stets die tatsächlichen Umgangstage eines jeden Monats berücksichtigt.

Die 12-Stunden-Regelung sieht das hiesige Jobcenter weniger eng.

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Sorry. Einige Ungenauigkeiten:
Der Bedarf des Kindes ist 84€. Diesen Fehler hatte ich noch korrigiert, im Voll-Zitat noch falsche 94€.
Unter '2. Einkommen' sind die Bezeichnungen Brutto/Netto zu tauschen.
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RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 11:37
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 14:18
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 18:19
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Skipper - 27-02-2012, 09:50

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