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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#36
@skipper ich habe Dich schon richtig verstanden.

Das mit den 400 € ist ja auch gar nicht die Grenze.

Alle Arten von Einkommen werden laut der Durchführungshinweise und nach meinem Rechtsverständis um 0,10 € je Fahrkilometer mit dem PKW bereinigt, also auch die Einkommen, die unter 400 € oder knapp darüber liegen. Und zwar zusätzlich zum gestaffelten Freibetrag.

Wenn wir von Deinen 1086 € Netto und von 20 km Fahrstrecke zum Arbeitsplatz ausgehen, sind nicht nur Deine 330 € abzusetzen, sondern auch noch 76 € für die Fahrt mit dem PKW.

Wenn das Kind in der gleichen Entfernung in der anderen Richtung wohnt, dann hast Du einen Mehrbedarf für Fahrtkosten von 4 x 40 km x 0,20 € = 32 € für 2 x abholen und 2 x zurückbringen, weil der Gesetzgeber steuerrechtlich noch keine Umgangskosten, auch nicht die Fahrtkosten anerkennt.

Ich rechne also so und ergänze Dein Beispiel einmal. Das Kind wohnt 20 km weg und du hast 20 km einfachen Arbeitsweg. Brutto ist 1500 € bei einer 5 Tage - Woche, was im Durchschnitt 19 Tage im Monat aus macht. Der Rest ist Urlaub oder Wochenende.

Damit hast Du einen jährlichen Steuerfreibetrag von 1320 € für die Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsplatz, den Du ja schon vorab beantragen kannst, und der sich dann wie folgt zu Buche schlägt.

Bruttoeinkommen

1500 €
Nettoeinkommen (Quelle Wiso-Steuersparbuch 2012) nach Vorwegabzug des Steuerfreibetrages

1112, 46 € in Steuerklasse I und mit einem halben Kind auf dem Gehaltsbeleg

1112,46 € Einnahmen. Davon gehen weg
272 € Kindesunterhalt
110 € Steuerrechtliche Fahrtkosten (Sind ja als Plus im Netto schon drin)

Bleiben Dir und Deinem Kind an den Umgangstagen also 730,46 € Für Miete, Essen, Kleidung, Strom, Zoobesuche usw.

Dein Anspruch ist

374 € Grundsicherung
330 € Freibeträge aus Erwerbstätigkeit
73 € Fahrtkosten Wohnung Arbeitsstätte
450 € Kaltmiete + Nebenkosten + Warmwasser
33,48 € Umgangskosten nach § 21 Ans. 6 SGB II
32 € Fahrtkosten für Umgang nach § 21 Abs. 6 SGB II

Das macht also einen Anspruch auf 1292,48 € für Dich und Dein Kind an den Umgangstagen.

Insgesamt sehe ich eine Unterdeckung von 562,02 €, um die das Jobcenter Das Gehalt unseres Max Mustermann aufstocken darf.

Wäre unser Max Mustermann nun Single und hätte kein Kind, dann sähe die Rechnung so aus:

1112,46 € Netto
110 € Fahrtkosten
verbleiben 1002,46 € für Miete und Leben

Aus dem SGB II hat er einen Anspruch auf

374 € Grundsicherung
300 € Freibetrag (ohne Kinder liegt die Grenze bei 1200 €)
73 € Fahrtkosten
450 € Miete + Nebenkosten + Heizung

Macht eine Summe von 1197,00 € und damit eine Unterdeckung von 195 €, die er unter Umständen mit Wohngeld aufstocken kann, wenn er nicht in eine billigere Wohnung ziehen will.


lg

Camper


Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 11:37
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 14:18
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 18:19
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Camper1955 - 27-02-2012, 12:57

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