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Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren?
#1
liebe Diskriminierten,

auch ich erwarte nächte Woche Post vom JA bezüglich Offenlegung meines Einkommens, Titulierung, usw.

Ihr kennt die ganzen Machenschaften, die so ein Beistand mit den ehrlichen, rechtschaffenden Vätern vor hat und die sich manchmal jeglicher Rechtsgrundlage entziehen!

Nun habe ich hier folgendes gelesen:
Die Fragebögen zur Einkommensauskunft brauchen nicht ausgefüllt werden, man ist zu Auskunft und Antwort verpflichtet, aber nicht zum Ausfüllen von Formularen. Stattdessen sollte man Auskunft in Textform und eigenen Worten geben, verpackt und versteckt in längeren Schreiben.

Doch leider habe ich nirgends Formulierungen oder gar ein "Musterschreiben" im Forum gefunden.
Kann mir vielleicht jemand Tipps geben wie ein solches Antwortschreiben ans JA aussieht?
Oder mir Tipps gibt im Umgang mit den richtigen Formulierungen?

Ich möchte so viel Sand wie möglich in dieses Unrechtsgetriebe streuen
und werde mich nicht unter Druck setzen lassen.

Diese Geschichte hatte ich bereits schon mal vor 16 Jahren und habe damals alles mit mir machen lassen, nur um meine Ruhe zu haben.

Ich möchte rigoros gegen diese Art der Diskriminierung vorgehen und
möchten diesen Schreibtischtätern so viel Arbeit wie möglich machen
und hoffe hier auf viel Unterstützung.

Vielen Dank.
masku


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#2
Mir gehts genauso wie dir. Habe grad noch ne Verlängerung von 4 Wochen für die Auskunft bekommen. Und bin gespannt was so für Tips kommen.
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#3
Hallo Absurdistan,

ich denke sehr vielen Vätern wird es so in Zukunft gehen.

Ich habe mich, wie geschrieben, einmal ausgezogen (ohne Vorwissen).

Da hattest Du aber Glück, dass Du 4 Wochen Verlängerung bekommen hast.
Normalerweise stehst Du in dieser Zeit schon vorm Kadi.

Mal gespannt welche guten Ratschläge wir bekommen.


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#4
Da schließe ich mich gerne mal an.

Die Fragebögen sind ja recht themenübergreifend gestaltet. Das liegt wohl daran, dass das Beamtentum lediglich das Formblatt 'F' und nicht die Formblätter 'A' bis 'F' verwenden soll oder kann - der Schulungsaufwand wäre sicherlich exorbitant hoch.

Im Sozialrecht wird auch tatsächlich nur die Auskunft verlangt, in der Form der Auskunft ist der zur Auskunft verpflichtete aber m.W. völlig frei.

Als den Eltern gegenüber Unterhaltsverpflichteter bekommst du z.B. den gleichen Fragebogen vom Sozialamt wie jemand, der vom Jugendamt mit dem Thema Kindesunterhalt konfrontiert wird. Die Rahmenmaßstäbe sind aber vollständig unterschiedlich.

Solche Auskunftsersuchen gilt es nicht in Form der Ausfüllung des Fragebogens zu erfüllen, sondern in Prosa (p hat diesen Begriff hier sehr treffend geprägt). Dies ist auch gesetzeskonform.

Wie schriebe ich aber so einen Prosa-orientierten Brief? Einige Vorschläge hierzu wurden bereits im Forum erwähnt. De facto muss man Auskunft über sein Einkommen geben, aber auch Abzuge sind wohl nicht außer Acht zu lassen: "Mein Chef hat mir 770,00 EUR netto überwiesen, ich hab aber davon 700,00 EUR Warmmiete dem Vermieter überwiesen. Vom Rest hab' ich Essen gekauft."

Am besten platziert man alle Aussagen in Schachtelsätzen, vielleicht sogar noch gespickt mit künstlichen Rechtsschreibfehlern. Rhabarber Rhabarer halt. Immer schön tippseln - am besten noch viele Gedankenstriche benutzen: "Mein Einkommen ist letzten Monat was in der beiligenden Bescheinigung steht gewesen - ich glaub aber das war entweder weniger oder mehr als sonst. Aber letzes Jahr im Feburar da hatte ich 830,00 EUR netto, hab' mir aber was vom Chef geliehen..."

Hauptsache Verwirrung stiften. Der Sachbearbeiter soll sich den Mist fünfmal durchlesen müssen, um auch nur einen sich außerhalb von jeglicher Interpunktion befindlichen Satz zu verstehen.

Am besten kloppt man dann den ganzen Text in einer recht schwulen Serifenschriftart mittels eines geklauten und alten 9pt-Nadeldruckers vom Sperrmüll auf ein Stück vergilbtes Blatt Papier. Oder man schreibt es direkt von Hand - per Bleistift. Am besten ist man noch Linkshänder; das verschmiert dann alles so schön. Die Schweißspuren der Schreibhand und die getropften Schweißperlen von der Stirn aber tunlichst nicht auf dem Papier vergessen.

Bleibt noch das Sozialrecht, welches eine Auskunf zumindest in angemessener Form verlangt. Naja, sollen die eben Stufenklage erheben...

Vielleicht wäre es einen Versuch Wert!
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#5
Hallo masku,
bin am letzten Tag vor Fristende persönlich dahin und hab gesagt das ich das nicht schaffe und nicht weiss was sie alles will. Da hat sie mir dann den Fragebogen erklärt und die Frist um 4 Wochen verlängert

Vielleicht wollte die Beiständin mich ja verarschen, aber es klang so als hätte sie einen gewissen Spielraum Dinge mit einzubeziehen oder nicht. Wie z.B. Fahrtkosten die ich nicht belegen kann. Ist es klug sich so ablehnend von Anfang an zu verhalten. Sitzen die nicht eh am längeren Hebel und Ende bekommt man die erbarmungslose Quittung. Bei der habe ich nämlich schon meine Erklärung über die gem. S abgegeben damals. So verständnislos für meine Stiuation kam die garnicht rüber. Ich bin aber wahrscheinlich mal wieder zu naiv und vertrauensselig.
lg
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#6
Wenn du natürlich was von der willst, dann sieht die Sache vielleicht schon anders aus.

Wenn nur die etwas von dir wollen, ist es einfach.

Wie du mit der Dame umzugehen hast, kann dir sicherlich niemand sagen. Vertraue einfach auf dein Gespür und deine Menschenkenntnis. Natürlich kannst du dennoch verarscht werden. Es hängt alles von deiner Absicht ab. Wenn du Umgang mit deinem Kind willst, könnte es erstrebenswert sein, dem JA gegenüber nicht zu blockieren.

Aber dazu wissen andere hier sicherlich mehr.
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#7
(24-02-2012, 15:44)masku schrieb: Diese Geschichte hatte ich bereits schon mal vor 16 Jahren und habe damals alles mit mir machen lassen, nur um meine Ruhe zu haben.
Um was geht es denn genau? Neues Kind? Neue Auskunft wegen des evtl. 16-jährigem Kind? Zahlst Du bereits Unterhalt und/oder existiert bereits ein Titel?
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#8
Hallo blue,

es handelt sich hierbei um meine 7 jährige Tochter, die gerade die 1. Klasse besucht und anschliessend im Hort "gehütet" wird, damit Madame ( die KM ) Ihrem Full-Time-Job nachgehen kann.
Wie haben uns auf einen Unterhalt von 200 Euro geeinigt, doch plötzlich will Sie "was ihr zusteht" (wie ich diesen Satz hasse, kann sich niemand vorstellen ) und ist zum Vätervernichtungswerk ( JA ) gelaufen.

Sie meinte anschliessend, dass ich hälftig die Hort Kosten übernehmen muss, inklusive Essensgeld.
Ich habe sie in diesem Glauben gelassen und mir erst mal ins Fäustchen gelacht.
Natürlich will sie auch die hälftigen Kosten für Schülbücher, Klassenfahrt, usw.
Nur weiss Sie nicht, was wir versierten Väter im Bezug auf dieses Thema wissen.
Denn, es gibt: NIX, absolut gar NIX für solche Ausgaben.

Die Mütter meinen wir wären die Milchkühe der Nation!

Am besten stelle ich mal das Schreiben hier ein, wenn es angekommen ist.
Dann könnte man konkreter darüber diskutieren.

Ich werde ab März die geforderten 272,00 überweisen aber gleichzeitig
den Dauerauftrag für das Mittagessen im Hort zurückziehen.
Aber natürlich werde ich ihr das nicht sagen. Sie wird schockiert sein wenn der Träger sie darauf aufmerksam macht das das Essen nicht bezahlt ist.
Ich schwöre, sie wird wesentlich weniger Kohle in der Hand haben als sie sich jetzt denkt :-)

Und da das JA alles versuchen wird um an Kohle bei mir ranzukommen, auch ohne Rechtsgrundlage ( Hortkosten, Essensgeld, etc. )
werde ich es mit Eurer Hilfe diesen Banditen so schwer wie möglich machen.

Ich hoffe auf zahlreiche Unterstüzung durch EUCH, die auch fast alle mehr oder weniger Opfer
dieser Parasiten geworden sind.
Ich bin in Rage wenn ich an dieses geldgierige, Vätervernichtendes Pack denke! Sorry!
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#9
(24-02-2012, 21:29)masku schrieb: Ich werde ab März die geforderten 272,00 überweisen aber gleichzeitig
den Dauerauftrag für das Mittagessen im Hort zurückziehen.
Korrekt! Die Frage mit dem Unterhaltstitel steht allerdings immer noch im Raum.
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#10
Ein Titel besteht derzeit nicht,
wird aber mit 1000%iger Sicherheit so kommen.
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#11
Dann mach einen beim Notar und laß Dich nicht weiter auf irgendwelche Spielchen vom JA ein.
Bevor ich selbst noch mal einen Schritt zum JA mache, wird die Welt untergehen!
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#12
Das habe ich auch genau so vor.

Werde den Titel 10% unter dem errechneten Unterhalt unterschreiben,
selbstverständlich mit einer Gültigkeit nur bis zum 18. Lebensjahr.

Aber was ist, wenn das Diskriminierungsamt diesen Titel dann nicht anerkennt?

Kann es von mir den Titel in voller Höhe verlangen?
Und hat noch jemand Ideen für einen PROSA-Brief zwecks Einkommensauskunft ans Amt?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.


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#13
Liebe Leidensgenossen,

hier nun der sehnlich erwartete Brief vom JA, ich hoffe Ihr könnt mir dabei Helfen:

Beistandschaft ......., geb. .........

Sehr geehrter Herr .....

Frau XY teilte uns mit, dass Sie monatlich nur 130,00 Euro Unterhalt zahlen. Dieser Betrag entspricht
nicht einmal dem vom Gesetzgeber festgesetzten Mindestunterhalt. Wie Ihnen bekannt ist, ist der
Unterhalt der Höhe nach nicht begrenzt, sondern richtet sich u.a. nach den persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen.

Vorläufig fordern wir Sie auf Ihre Unterhaltszahlungen zu erhöhen und rückwirkend ab 01.02.2012
monatlich 309,00 Euro zu überweisen. Bei diesem Betrag sind wir von einem unterhaltsrelevanten Einkommen
der Einkommensgruppe 3 der Düsseldorfer Tabelle ausgegangen. Somit erwarten wir für Februar 2012 noch
eine Zahlung in Höhe von 179,00 Euro.

Ihre Zahlung erbitten wir ab sofort wie folgt:
Bankverbindung JA

Zahlungen an Dritte, auch an Frau XY (KM), können auf Ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht angerechnet werden.

Um den genauen Unterhaltsanspruch von ... (Kind) berechnen zu können benötigen wir Angaben über
Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, beigefügten
Ermittlungsbogen ausgefüllt und unterschrieben in vorgenannter Frist zurückzusenden.
Dem Ermittlungsbogen fügen Sie bitte Unterlagen bei, aus denen Ihr Brutto- und Nettoeinkommen der letzten
12 Monate ersichtlich sind.

Sollte die Unterhaltsberechnung ergeben, dass Sie zu geringeren Zahlungen verpflichtet sind,
können zuviel gezahlte Beträge mit kommenden Unterhaltszahlungen verrechnet werden.

MfG
-Beistand-
beauftragt gem. § 55 SGB VIII


Im Anhang befinden Sich 3 Seiten, die ausfüllen soll
- Angaben zur Person
- wirtschaftliche Verhältnisse
- Vermögen

Als Schlussatz dieser 3 Seiten steht folgendes:
In Erfüllung meiner Auskunftspflicht nach § 1605 BGB ermächtige ich
die den Vorschriften des Sozialgesetzbuches unterliegenden Stellen sowie meinen Arbeitgeber, das Arbeitsamt als auch das Finanzamt entsprechende Auskünfte zu erteilen.

------ENDE------

1. Meine Anschrift ist falsch deklariert ( PLZ falsch, Schreiben trotzdem angekommen)
Kann ich sagen, sorry, nicht angekommen?
2. In diesem Schreiben ist von keiner Frist zur Abgabe der Aukünfte die Rede ( Fehler vom JA )?
3. Der Unterhalt wurde von mir und der KM vereinbart, es gibt keine schriftliche Inverzugsetzung der KM
Gilt dann der Zugng des Schreibens als Inverzugsetzung? Und die Forderung rückwirkend ab 01.02.12 des JA ist nichtig?
4. Wieso unterstellen mir diese Banditen ein Einkommen der Gruppe 3? Die wissen weder mein Einkommen noch sonst irgend etwas!
5. Den anhängenden "Ermittlungsbogen" (3Seiten) werde ich nicht ausfüllen und unterschreiben. Damit schaufele ich mir mein eigenes Grab. Siehe dazu oben den Schlussatz.
Ich bin zwar verpflichtet mein Einkommen anzugeben, bin aber nicht verpflichtet irgendwelche Bögen auszufüllen.
Sehe ich das richtig?

Wie würdet Ihr in solch einer Situation reagieren?
Welchen "netten" Brief würdet Ihr dem JA schreiben?

Würde mich über ein paar Tips und Hilfestellungen von Euch sehr freuen,
Euer Leidgenosse
masku

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#14
Das Jugendamt wirst Du nicht mehr los. Die Frageboegen nicht ausfuellen. Die Lohnabrechnungen musst Du denen schicken und dann mal abwarten. Vereinbarungen mit Mutti sind nichts wert und haben keinen Bestand vor Gericht.
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#15
1. Hilft dir nicht.
2. Um so besser. Dann liefere erst mal Auskunft und streng dich nicht besonders an, die Belege zu beschaffen.
3. Ja. Ja. Ab einschliesslich dem Monat, in dem du zur Auskunft aufgefordert wirst.
4. cut & paste aus dem Standardformulierungskasten. Du kannst ja im Gegenzug einfach behaupten, das Kind hätte 1,5 Millionen auf dem Konto und könne von den Zinsen leben.
5. Die Form kannst du wie im Thread besprochen ändern, aber für den Inhalt der Auskunft unterliegst du harten Zwängen. Im Prinzip musst du alles offenlegen.

Nutze Prosaform. Erzähle eine Geschichte. Spiel den Dummen beim ersten Brief. Teile alles auf mehrere Briefe auf, in unterschiedlichem Stil mit sich widersprechenden und überlappenden Angaben. Witze und Quatsch kannst du später noch machen.

Sehr geehrter Beistand Müller-Obergscheit,

ihre Schreiben ist bei mir angekommen, aber es war die falsche Postleitzahl, deshalb dauerte es länger. Mit den fielen Fragebögen ausfüllen bin ich nicht so gut, das verstehe ich nicht immer. Deshalb schreibe ich ihnen einfach, was sie wissen wollen. Wenn was fehlt, fragen sie nach.

Beim Einkommen habe ich vor einiger Zeit, ich glaube es war bis Juni vor einem oder zwei Jahren 2100 EUROS bekommen Dann gab es eine Lohnerhöhung, weil ich so viel arbeiten. Immer Überstunden! Ich muss ja zur Arbeit fahren, da tanke ich immer für 60 EUROS. Die Steuer geht ja auch noch weg und die GEZ will viel Geld. Das sind 17,86 EUROS pro Monat. Danach ... (blabla schwafel blabla schwafel 3-6 Seiten)

Ach bitte, was mir noch einfält: Ich will mein Kind öfters sehen. Das würde doch Geld sparen bei der Mutter? Sie helfen ja dem Kind, dann machen sie das schon. Sagen sie Mutter, ich nehme das Kind. Mutter ist immer schlimm zu mir, kann ich nicht selbst sagen.

mit ganz vielen Grüssen ins Amt

Ar. Mesau
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#16
ja ja diesen ermittlungsbogen hatte ich auch bekommen, hab erstmal bissal abgewartet und dann geschrieben dass ich schussel den bogen irgendwie verlegt hab sie möchten mir doch bitte eine neuen schicken... haben sie dann auch gemacht, dann hab ich einen na ja so ungefähr ausgefüllt da ich grundsätzlich unfähig bin formulare zu verstehen und auszufüllen hab ich halt bissal was reingeschrieben... ups - hab aber ganz vergessen diesen zu unterschreiben! und hab aus versehen den ununterschrieben abgeschickt... ups...

dennoch haben sie den ununterschriebenen bogen verwendet zur berechnung... da darunter kein servus von mir drauf ist, ist dieser auch nicht gültig... seither zweifle ich immer deren berechnungen an... kann am ende immernoch sagen, dass ich nur den "entwurf" scheinbar aus versehen losgeschickt hatte. hab ja den ersten ermittlungsbogen noch zu hause und kann den immernoch korrekt ausfüllen... :-P

und den satz der exe "ich will was mir zusteht" den hab ich unendlich oft gehört! bäh....
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#17
Über der geforderten Unterschrift steht:
Ich versichere hiermit das meine Angaben vollständig und wahr sind.
Beabsichtige das Wort "vollständig" durchzustreichen.
Kann ja nicht unterschreiben ohne zu wissen ob ich alles was eventuell zu meinen Gunsten ist dabei ist.
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#18
genau deshalb hab ichs gar nicht unterschrieben und auf die unaufmerksamkeit der bearbeiterin gehofft... was bei mir ja funktioniert hat, sollte bei mir der fall eskalieren und die denken ich hätte absichtlich die ein oder andere angabe falsch gemacht, so kann ich sagen, das war das falsch ausgefüllte formular das meine unterschrift nicht trägt weil ich das ja eig. wegwerfen wollte... sorry... :-* keine unterschrift, keine gültigkeit.
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#19
Sollte man den Prosa-Brief unterschreiben? Ich muss nämlich jetzt auch Auskunft erteilen.
Ich würde sowas wie "Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben, ich bin glaubwürdig." als Passus vor die Unterschrift setzen.

Ich werde wohl die letzten Gehaltsabrechnungen beilegen und ggfsl. einen Gehaltseingang auf mein Konto.
Wie ist das mit Miete, muss ein Beleg mit hinein? Müssen Fixkosten generell in Zahlen angegeben werden? Ich habe vor alles in % auszurechnen und dann im Text zu verbauen.
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#20
Gehaltsabrechnungen = ja, Kopien beifügen und mit einer Schere die Bankdaten, Arbeitgeber und persönliche Daten heraus schneiden. Das sieht dann mit Löchern lustig aus. Ich habs so gemacht.

Über Miethöhe, Konto etc. keine Auskünfte geben. Das Jugendamt hat Anspruch auf die Einkommenshöhe, aber nicht auf Deine Kostenstruktur. Ein alter Lügnertrick von den Banditen.

Aber schreibe als letzten Absatz folgendes:

Ich erwarte von Ihnen mit einer Frist von 21 Tagen nach Eingang dieses Schreibens mir zu erklären, welche geforderten Angaben von Ihnen freiwillige Angaben sind.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung und scheuen Sie sich nicht mir weiterhin Briefe zu schicken.

Mit deutschem Gruss

Mr. Unterhaltspreller

www.das-maennermagazin.com/blog/satire-jugendamtsbrief
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#21
Ich werd einfach ein Bildbearbeitungsprogramm nutzen und weiße Balken einfügen, wo es angebracht ist. Upps...darf man das überhaupt?

Also keine handschriftliche Unterschrift und den Ermittlungsbogen einfach kommentarlos nicht ausfüllen?
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#22
(15-03-2012, 22:06)bio schrieb: Upps...darf man das überhaupt?

Nein, steht bis zu 4 Jahre Haft in Karl-Marx-Stadt drauf. Da gibts eine Haftanstalt nur für Unterhaltssünder.
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#23
Da sollte man sich mal mit dem Gedanken an die Schweiz anfreunden...
Ein sehr schönes Land mit gutbezahlten Jobs ;-)
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#24
Der Gedankengang liegt nahe, hat aber einen entscheidenden Nachteil. Die Bürokratie in CH und A ist kompatibel zu der in D. Falls dich also mal irgendwann ein lästiger Staatsanwalt wegen dem §170 verknacken will, wäre die Hürde zur Informationsbeschaffung kleiner als in anderen Staaten, z.B. ausserhalb EU oder Südeuropa. Es darf also niemals bei den entsprechenden Stellen rauskommen, dass du in der CH gelebt/gearbeitet hast.
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#25
Hallo MitGlied,

das sind Neuigkeiten für mich, die ich so noch nicht kannte.
Dachte bisher immer, man(n) wäre relativ sicher vor Verfolgung.
Muss mich wohl in dieses Thema nochmal sehr genau einlesen.

Hast Du sonst noch Tipps?
gerne auch per PN.

Gruß
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