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Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren?
#13
Liebe Leidensgenossen,

hier nun der sehnlich erwartete Brief vom JA, ich hoffe Ihr könnt mir dabei Helfen:

Beistandschaft ......., geb. .........

Sehr geehrter Herr .....

Frau XY teilte uns mit, dass Sie monatlich nur 130,00 Euro Unterhalt zahlen. Dieser Betrag entspricht
nicht einmal dem vom Gesetzgeber festgesetzten Mindestunterhalt. Wie Ihnen bekannt ist, ist der
Unterhalt der Höhe nach nicht begrenzt, sondern richtet sich u.a. nach den persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen.

Vorläufig fordern wir Sie auf Ihre Unterhaltszahlungen zu erhöhen und rückwirkend ab 01.02.2012
monatlich 309,00 Euro zu überweisen. Bei diesem Betrag sind wir von einem unterhaltsrelevanten Einkommen
der Einkommensgruppe 3 der Düsseldorfer Tabelle ausgegangen. Somit erwarten wir für Februar 2012 noch
eine Zahlung in Höhe von 179,00 Euro.

Ihre Zahlung erbitten wir ab sofort wie folgt:
Bankverbindung JA

Zahlungen an Dritte, auch an Frau XY (KM), können auf Ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht angerechnet werden.

Um den genauen Unterhaltsanspruch von ... (Kind) berechnen zu können benötigen wir Angaben über
Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, beigefügten
Ermittlungsbogen ausgefüllt und unterschrieben in vorgenannter Frist zurückzusenden.
Dem Ermittlungsbogen fügen Sie bitte Unterlagen bei, aus denen Ihr Brutto- und Nettoeinkommen der letzten
12 Monate ersichtlich sind.

Sollte die Unterhaltsberechnung ergeben, dass Sie zu geringeren Zahlungen verpflichtet sind,
können zuviel gezahlte Beträge mit kommenden Unterhaltszahlungen verrechnet werden.

MfG
-Beistand-
beauftragt gem. § 55 SGB VIII


Im Anhang befinden Sich 3 Seiten, die ausfüllen soll
- Angaben zur Person
- wirtschaftliche Verhältnisse
- Vermögen

Als Schlussatz dieser 3 Seiten steht folgendes:
In Erfüllung meiner Auskunftspflicht nach § 1605 BGB ermächtige ich
die den Vorschriften des Sozialgesetzbuches unterliegenden Stellen sowie meinen Arbeitgeber, das Arbeitsamt als auch das Finanzamt entsprechende Auskünfte zu erteilen.

------ENDE------

1. Meine Anschrift ist falsch deklariert ( PLZ falsch, Schreiben trotzdem angekommen)
Kann ich sagen, sorry, nicht angekommen?
2. In diesem Schreiben ist von keiner Frist zur Abgabe der Aukünfte die Rede ( Fehler vom JA )?
3. Der Unterhalt wurde von mir und der KM vereinbart, es gibt keine schriftliche Inverzugsetzung der KM
Gilt dann der Zugng des Schreibens als Inverzugsetzung? Und die Forderung rückwirkend ab 01.02.12 des JA ist nichtig?
4. Wieso unterstellen mir diese Banditen ein Einkommen der Gruppe 3? Die wissen weder mein Einkommen noch sonst irgend etwas!
5. Den anhängenden "Ermittlungsbogen" (3Seiten) werde ich nicht ausfüllen und unterschreiben. Damit schaufele ich mir mein eigenes Grab. Siehe dazu oben den Schlussatz.
Ich bin zwar verpflichtet mein Einkommen anzugeben, bin aber nicht verpflichtet irgendwelche Bögen auszufüllen.
Sehe ich das richtig?

Wie würdet Ihr in solch einer Situation reagieren?
Welchen "netten" Brief würdet Ihr dem JA schreiben?

Würde mich über ein paar Tips und Hilfestellungen von Euch sehr freuen,
Euer Leidgenosse
masku

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RE: Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren? - von masku - 26-02-2012, 21:22

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