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Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch?
#26
Wo hast du das denn gefunden?

In den meisten OLG-Leitlinien steht z.B. auch, dass Überstunden, sofern "üblich" auch unterhaltspflichtig sind.
Auch wenn kein Mangelfall und bei Vollzeitjob.
Und so groß ist der Unterschied zwischen Überstunden und Nebenjob nicht.

Die Tatsache, dass für eine Mutter etwas erlaubt ist, heißt noch lange nicht, dass das auch für Väter gilt.

Wenn du also jemand findest, der den KU von diesem Betrag frei hält, solltest du nett zu ihm sein.
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#27
Oh ja, bin sogar sehr nett zu diesen Damen vom Amt ;-)

Bis jetzt mal noch.
Habe die offizielle Unterhaltsberechnung vorliegen,
jedoch liegen noch andere Sachen im Argen, wo ich leider nicht mehr so nett sein kann.

LG
masku


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#28
[quote='beppo' pid='74354' dateline='1332341761']
Wo hast du das denn gefunden?

Steht hier:
http://www.mein-recht.de/einkommen.htm
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#29
Ok, danke.
Ist aber auch nur Sekundärliteratur und ohne Bezug auf Gesetze, Leitlinien oder Urteile.
Es wird auch nicht unterschieden zwischen Pflichtigen und Berechtigten, was in der Praxis durchaus einen Riesenunterschied macht.
Insofern bleibe ich bei meiner Meinung, dass es großes Glück ist, wenn du das durch bekommst.
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#30
Das stimmt, hatte Glück!

Ich denke das unterstreicht meine Theorie, dass die Feministinnen mit teilweise großer Inkompetenz ausgestattet sind.

habe auch durchbekommen, dass 4% meines Bruttolohnes als Altersvorsorge angerechnet werden, obwohl ich weder Riester
noch eine LV bediene!
Habe argumentiert, dass meine Altersvorsorge mein Bier ist, ist welcher Anlagenform auch immer.
Auch wenn ich mir das Geld unters Kopfkissen lege, hätte es nicht zu interessieren...

Es geht das Amt überhaupt nichts an, wie ich meine Altersvorsorge betreibe.
Was soll ich sagen, es wurde anerkannt :-)

Gerne gebe ich Formulierungshilfen für andere Geschädigte.

Gruß
masku
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#31
Du bist der erste, bei dem das ohne konkrete Nachweise funktioniert hat.

Zitat:Gerne gebe ich Formulierungshilfen für andere Geschädigte.

Reich mir lieber mal den zuständigen Beistand rüber :-)
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#32
In Bezug auf die 4% regelung habe ich mich auf folgendes berufen
und wurde anerkannt:

Zur Altersvorsorge werden Aufwendungen in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens für eine zusätzliche Altersversorgung anerkannt. Dabei kann diese Absicherung sowohl durch zusätzliche private Versicherungen (Riester-Rente, Lebensversicherung auf Kapital- oder Rentenbasis), aber auch durch andere Anlageformen wie die eigene Wohnung oder auch nur ein Sparbuch erfolgen.
Es kann heute als sicher gelten, dass die primäre Vorsorge für die Altersversorgung künftig nicht mehr ausreichen wird, so dass dem Unterhaltspflichtigen insoweit geeignete Vorkehrungen zuzubilligen sind, um nicht seinerseits später seine eigenen Kinder auf Unterhalt in Anspruch nehmen zu müssen. (Brudermüller, NJW 2004, 633-640, 635)
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#33
Schon, aber normalerweise werden immer Nachweise dazu gefordert. Dass regelmässig 4% in eine Privatrente oder sonstwohin gehen. Und bei dem "sonstwohin" kenn ich es so, das es zuerst mal abgelehnt wird.
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#34
Offenbar fehlt diesem Beistand der nötige Killerinstinkt. Smile
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#35
Wie es auch sein, bei mir wurden keine Nachweise gefordert.
Hätte man diesen Nachweis haben wollen, hätte ich ein Foto
von einem Batzen Geld geschickt was ich im Kopfkissen habe.

Kämpfe nun noch um Anerkennung von Wohnvorteil bei Volljährigenunterhalt.
Meine hEXe wohnt im schönen Eigenheim und ich will Ihr mindestens 600 Euro dafür anlasten.
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#36
Das wiederum sollte relativ leicht sein, da Wohnvorteil nicht an die Unterhaltsart, ja nicht mal daran, ob es sich um den Pflichtigen oder Berechtigten handelt.
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