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Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch?
#6
Da Du mehr als Mindesunterhalt zahlst, dürfte er überobligatorisch sein.

Außerdem müsste man ja erst ausrechnen, ob Du wirklich eine Stufe höher rutscht.

Auch eine Nebenjob hat einen gewissen Aufwand an Werbungskosten.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - von Camper1955 - 01-03-2012, 16:07

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