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Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch?
#21
Hallo,

habe bei 2 JA die Neuberechnung laufen.

JA 1 hat den Nebenjob als überobligatorisch angesehen und nicht berücksichtigt, weil ich argumentiert habe:
Was der einen Partei gebilligt wird, darf der anderen nicht verwehrt bleiben.

Bei JA 2 bin ich noch am kämpfen.
Die wollen jetzt meine wöchentliche Arbeitszeit wissen.
Wieso und weshalb versuche ich noch zu ermitteln.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - von masku - 20-03-2012, 13:30

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