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Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch?
#33
Schon, aber normalerweise werden immer Nachweise dazu gefordert. Dass regelmässig 4% in eine Privatrente oder sonstwohin gehen. Und bei dem "sonstwohin" kenn ich es so, das es zuerst mal abgelehnt wird.
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RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - von p__ - 22-03-2012, 09:21

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