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Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch?
#35
Wie es auch sein, bei mir wurden keine Nachweise gefordert.
Hätte man diesen Nachweis haben wollen, hätte ich ein Foto
von einem Batzen Geld geschickt was ich im Kopfkissen habe.

Kämpfe nun noch um Anerkennung von Wohnvorteil bei Volljährigenunterhalt.
Meine hEXe wohnt im schönen Eigenheim und ich will Ihr mindestens 600 Euro dafür anlasten.
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RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - von masku - 22-03-2012, 11:50

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