Im vorliegenden Fall äußerte ein fünffacher Vater, dem,
neben vielen anderen Vätern in derselben Situation, von dem Gutachter eine paranoide Persönlichkeitsstörung einfach mal so eben bescheinigt worden war, im eigenen Fall massive Kritik am Gutachten sowie an der persönlichen Glaubwürdigkeit und Eignung dieses Sachverständigen.
Der 3. Senat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts stoppte daraufhin das seit sechs Jahren andauernde und soeben vom Bundesverfassungsgericht zurückgekommene Sorgeverfahren und forderte den Gutachter zur Stellungnahme auf.
Statt einer Stellungnahme erfolgte Strafanzeige durch den Gutachter. Er fühlte sich durch Formulierungen in der schriftlichen Stellungnahme des Vaters angeblich bedroht, und betreibt nunmehr mit einem befreundeten Facharzt vergeblich die Unterbringung des Vaters nach PsychKG.
Der Vater hat mittlerweile angekündigt, dem Gutachter das Handwerk zu legen und sich mit zahlreichen
Betroffenen zusammen getan, die zum Teil in dem Termin anwesend sein werden.
Edmund Müller ist einer dieser Väter und hat Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, zu der er um Unterstützung in Form einer Solidaritätsaktion bittet.
Wie lange das "Teil" noch auf Väterwiderstand.de zu lesen sein wird, kann ich nicht sagen (wir veröffentlichen ja immerhin Klartext)!
Das Video (RTL), in dem auch Edmund zu sehen ist, findest Du auch
HIER