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Hoher Unterhaltsrückstand
#1
Hallo,
bei mir haben sich in den letzten Jahren horrende Summen an KU angesammelt, da ich mit meinem Einkommen nicht oder gerade so an den Selbstbehalt komme. Nun ist es wohl so, dass ich damals einen Titel unterschrieben habe und den Rückstand zurückzahlen muss. Habe jetzt einen Herabsetzungsantrag gestellt, den die KM abgelehnt hat.
Was mach ich denn jetzt am Besten, um die Schulden irgendwann einmal loszuwerden? Zahle im Moment einen geringfügigen Betrag ans JA (vom JA festgelegt), aber der Berg wächst ja weiter. Kann mir etwas passieren, wenn die KM auf einmal gerichtl. vorgeht? Die eidesst. Vers. musste ich bereits abgeben.
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#2
Wichtige Eckpunkte:

- da du bereits die EV abgegeben hast, bist du offiziell pleite. Damit hast auch auch eine Zeitlang Ruhe vor weiteren Vollstreckungsversuchen
- als jemand, der pleite ist, spielt es keine Rolle mehr wie hoch die Schulden noch ansteigen. Unter Null ist abgesoffen, egal ob mit Minus hundert oder Minus tausend.

Um davon wieder runterzukommen gibt es zwei Wege:

- Privatinsolvenz. Vorzugsweise in einem weniger gläubigerzentrierten Land wie Deutschland, z.B. Frankreich. Und erst dann, wenn laufende Pflichten auch bedient werden können.
- Verwirkung. Dazu steht einiges im Forum. Kannst du nicht selbst erzwingen, da muss die Gläubigerin die Ursache sein.
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#3
Wie lange nach der EV hab ich denn Ruhe? Musste innerhalb von zwei Jahren jetzt schon zweimal hin.
Ja, über eine Privatinsolvenz habe ich auch schon nachgedacht und ein wenig gegoogelt. Allerdings würde der Rückstand dann doch nicht mit einbezogen werden wegen dem Titel (§170), oder irre ich mich da?
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#4
Ist so nicht richtig. Der Titel hat damit nichts zu tun. Wurdest du wegen §170 StGB verurteilt?
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#5
Nein, in der Richtung hat sich noch nichts getan. Ich hatte gelesen, dass der KU von der Insolvenz unberührt bleibt, da ich mir einen besser bezahlten Job hätte suchen müssen.
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#6
Muss dir erst nachgewiesen werden.
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#7
Stehen die Chancen denn eher gut oder schlecht, dass das mit in die Private Insolvenz genommen wird?
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#8
Das hängt stark von den begleitenden Umständen deines Falls ab.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3719
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#9
Kindesunterhalt für Kind (14) lebt bei Mutter
alter Unterhaltstitel, 2 EV
bereinigtes Nettoeinkommen ca. 1000€ (Vater)
aktuelle Zahlungen ans JA 60€
Besteht eine Beistandschaft für den Unterhaltsberechtigten? Ja.
Kein Kontakt zu Mutter und Sohn
Unterhaltsverpflichtungen für ein weiteres Kind
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#10
Du hast also einen viel zu hohen Titel freiwillig unterschrieben, aber nie mehr wie die 1000 EUR verdient, davon einen Teilbetrag des titulierten Unterhalts bezahlt? Dann sehe ich keinen Ansatzpunkt, dir eine Insolvenz zu verwehren. Die nächsten Jahre bringt dir das aber nichts, denn solange der zu hohe Titel besteht laufen sofort neue Schulden auf, wenn du in Insolvenz gehst. Erst muss der Titel weg. Schon mal eine Abänderungsklage probiert?
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#11
Die Zahlungen an das JA laufen erst seit 2012, da ich erst seit 2011 etwas mehr verdiene (was ich auch sogleich gemeldet habe) und dem JA meine Einkünfte Anfang 2012 schicken sollte.
Das mit dem Titel habe ich dann auch jetzt erst erfahren.. einem Herabsetzungsantrag hat die Mutter wie gesagt nicht zugestimmt. Wie gehe ich da denn dann jetzt am Besten vor wegen der Abänderungsklage? Einen Anwalt kann ich mir gerade nicht unbedingt leisten.. Und was ist, wenn diese abgelehnt wird?
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#12
Leider wurde für solche Klagen eine Anwaltspflicht neu eingeführt. Bedank dich bei der letzten Justizministerin dafür. Du kannst ja mal Verfahrenskostenhilfe für eine Abänderungsklage beantragen. Dafür brauchts noch keinen Anwalt und du bekommst eine kostenlose Einschätzung deiner Erfolgsaussichten.
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#13
Wo beantrage ich die? Beim Amtsgericht?
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#14
Amtsgericht, Rechtsantragsstelle.
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#15
(06-03-2012, 13:21)abrakadabra schrieb: Das mit dem Titel habe ich dann auch jetzt erst erfahren..
Sad
Du hattest doch damals etwas beim JA unterschrieben! Hatte man Dir zu dieser Zeit nicht mitgeteilt, dass das ein Titel ist? Bist Du vom JA deswegen nicht aufgeklärt worden? [/Rhetorik]

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#16
Kann mich leider gar nicht daran erinnern, jemals etwas anderes als die Vaterschaftsanerkennung beim JA unterschrieben zu haben. Kann man diesen Titel irgendwo einsehen bzw. bekomm ich da eventuell eine Kopie vom JA?
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#17
(06-03-2012, 22:45)abrakadabra schrieb: Kann mich leider gar nicht daran erinnern, jemals etwas anderes als die Vaterschaftsanerkennung beim JA unterschrieben zu haben.
Hä?
Warst Du bei der Zeugung auch so abwesend? Die Frage ist nicht, ob Du die Vaterschaft anerkannt hast, sondern ob Du einen Unterhaltstitel unterschrieben hast!


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#18
VORSICHT!

Eine Vaterschaftsanerkennung und ein KU Titel sind zwei voellig verschiedene Schuhe und wer nur eine Vaterschaftsannerkenung unterschrieben hat, hat keinen Titel unterschrieben!

Der muss separat gemacht werden und erst dann laufen Schulden auf...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#19
Der Unterschied ist mir bewusst. Mir wurde am Telefon gesagt, dass ein Titel vorliegt (sonst hätte ich ja wahrscheinlich auch keine EV abgeben müssen oder?). Daran erinnern, dass ich soetwas unterschrieben habe, kann ich mich nicht. Kann man den einsehen?
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