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Unterhaltsberechnung
#76
(26-10-2012, 12:38)wackelpudding schrieb: Schön, dass Ihr durchgehalten habt. Der verdiente Erfolg tut Euch sicher nicht nur finanziell gut. Nehmt Euch die Zeit, dass zu geniessen.

@Wackelpudding: Ja, der Erfolg tut uns nicht nur finanziell gut. Das natürlich auch. Aber für unser EGO ist es gut, ein schönes Gefühl, auch mal zu gewinnen. All die Jahre haben wir uns von der KM schikanieren lassen, sind IMMER nach ihrer Nase gesprungen, weil wir den Kontaktabbruch verhindern wollen. 13 Jahre lang zu allem "JA und Amen" gesagt.

Und trotzdem hat sie den Kontaktabbruch herbeigeführt. Angry
Und aus dem Grund sehen wir es halt auch nicht ein, mehr zu zahlen, wie wir eigentlich müssten.

Ich muss ja ehrlich gestehen, das durch meine Berufstätigkeit mittlerweile der alte KU auch kein Problem mehr gewesen wäre. Der vom AG errechnete wahrscheinlich auch nicht mehr..

Aber mir geht es hier ein Stück weit ums Prinzip. Es kann einfach nicht sein, das immer nur die KM in allem Recht bekommen, und die KV das Nachsehen haben. Zahlemann ohne Kontakt zum Kind.

Da wird dann halt der Geldhahn ein bissel enger gedreht. Wenn wir noch regelmäßigen Kontakt zu dem Kind hätten, wären wir auch bereit, von meinem Verdienst den KU aufzustocken. Aber so... NÖNÖNÖ... Sleepy

Und deswegen ist es einfach ein tolles Gefühl, auch mal als der Sieger dazustehen! Ich schrieb ja, wir haben das Grinsen nicht mehr aus dem Gesicht bekommen, mein Mann liest heute den Beschluss noch regelmäßig durch, und bekommt ein Leuchten in den Augen...
Den Triumph geniessen wir. Big Grin

@ALL:

Vielen Dank für Eure Glückwünsche!

Also habe gerade noch einmal nachgeschaut. Es handelt sich hier um einen Beschluss des OLG, nicht um ein Urteil. Wir dachten, das sei das Gleiche. Nur interessehalber: Wo liegt da der Unterschied? HuhBlush

@P: Selbstverständlich stellen wir Euch gerne den Beschluss zur Verfügung, das Du diesen hier anonymisiert einstellen kannst. Wie stelle ich das am Besten an?
Dir alles abtippen und per PN an Dich senden? Oder einscannen und per e-Mail an Dich?

LG, Familienmensch. Heart
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#77
(26-10-2012, 17:03)familienmensch schrieb: Dir alles abtippen und per PN an Dich senden?

Das wäre optimal, p@trennungsfaq.com
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#78
(26-10-2012, 17:03)familienmensch schrieb: Also habe gerade noch einmal nachgeschaut. Es handelt sich hier um einen Beschluss des OLG, nicht um ein Urteil. Wir dachten, das sei das Gleiche. Nur interessehalber: Wo liegt da der Unterschied? HuhBlush

LG, Familienmensch. Heart

Das OLG fällt normalerweise keine Urteile, sondern fasst Beschlüsse.

Entweder es bestätigt ein Urteil teilweise oder ganz, oder weisst es wieder an das Familiengericht zurück.

Aber nur wenn das Familiengericht ein Urteil gefällt hat.

In Eurem Fall nun hat das OLG einen ganz anderen Spielraum gehabt, da das Familiengericht ja einen Vergleich angeboten hat und die Gegenpartei ablehnte.

So konnte nun das OLG von Grund auf neu beginnen. Das ist bei einem Urteil nicht der Fall.

Da wird nur beschlossen, ob das Urteil gerechtfertigt ist. Wenn nein, dann wird es eben an das Familiengericht zurück verwiesen und das OLG stellt die Regeln auf, was bei einem neuerlichen Urteil zu beachten ist.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#79
(26-10-2012, 17:03)familienmensch schrieb: Also habe gerade noch einmal nachgeschaut. Es handelt sich hier um einen Beschluss des OLG, nicht um ein Urteil. Wir dachten, das sei das Gleiche. Nur interessehalber: Wo liegt da der Unterschied? HuhBlush

Soweit mir bekannt wird in Familienrechtssachen nur durch Beschluss entschieden.
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#80
Wenn ich mich recht erinnere, werden seit Inkrafttreten des FamFG zum 01.09.2009 ab diesem Zeitpunkt eingereichte Anträge per Beschluß entschieden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#81
(26-10-2012, 19:32)Eifelaner schrieb:
(26-10-2012, 17:03)familienmensch schrieb: Also habe gerade noch einmal nachgeschaut. Es handelt sich hier um einen Beschluss des OLG, nicht um ein Urteil. Wir dachten, das sei das Gleiche. Nur interessehalber: Wo liegt da der Unterschied? HuhBlush

Soweit mir bekannt wird in Familienrechtssachen nur durch Beschluss entschieden.

Nun sind meine Verfahren ja schon Jahre her. Ich habe aber mindestens ein Urteil vorliegen, das ein Familiengericht gefällt hat, nachdem ich trotz Ablehnung der Prozesskostenhilfe (das war ein Beschluss) auf eine Haupterhandlung bestand.

Da hat das Familiengericht ein Urteil gefällt. Aktenzeichen 4 F 2030/00

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#82
(26-10-2012, 10:15)karlma schrieb: Das entspricht auch meiner Erfahrung hinsichtlich Unterschied zwischen AG und OLG, wobei bei mir der Unterschied mehrere Hundert Euro betrug. AG Entscheidungen sollte man wohl grundsätzlich überprüfen lassen.
Auf AG-Ebene haben wir es halt nicht micht Rechtssprechung zu tun.

Ich teile Deine Erfahrungen diesbezüglich.

Mit einer Stufe höher nimmt die Willkür ab.
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#83
Der Unterschied zwischen Urteil und Beschluss ist eh nicht riesig. Gegen Beschlüsse legt man Beschwerde ein, gegen Urteile Revision und bekommt somit nur noch Prüfung auf Verfahrens- oder Rechtsfehler. Urteile folgen einer mündlichen Verhandlung. Die beiden Begriffe sind mehr was für Besserwisservorträge, von denen es unter Juristen besonders viele gibt. Je mehr Nullitäten der Inhalt, desto grösser das aufgeblasene Getue.
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#84
@familienmensch

Das Aktenzeichen fehlt uns immer noch.

Sonst kann jeder der das liest Dein Posting # 67 für ein Fake halten.

lg Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#85
Schöne Neuigkeiten, die sicher auch viele andere motivieren werden, weiter zu kämpfen !
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