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Unterhaltsberechnung
#34
Hallöle,

habe jetzt auch noch einmal Fragen an Euch.

Also wir haben ja mittlerweile den RA gewechselt. Neue Anwältin bereitet gerade die Beschwerdebegründung vor.

Sie hat uns geschrieben, dass sie nach Prüfung unserer Unterlagen und der Gerichtsakte festgestellt hat, dass wir alle nötigen Unterlagen unserem Anwalt eingereicht haben, dieser aber nicht alle ans Gericht weitergeleitet hat, bzw. nur die "Blanko-Unterlagen" ans Gericht geleitet hat, ohne Erläuterungen. Und das aus diesem Grund das Gericht verschiedene Verpflichtungen meines Mannes nicht anerkennen will.
z. B. der seinerzeit aufgenommene Kredit für den Ausbau unserer Wohnung, damit der älteste Sohn meines Mannes bei uns wohnen konnte.
Ist jetzt nur mal ein Beispiel. Für die Anwältin ist es unverständlich, warum dieser Kredit nicht anerkannt werden sollte. Es musste ja immerhin Wohnraum für den Jungen geschaffen werden, wir konnten ihn ja schlecht gegenüber im Park auf der Bank schlafen lassen. Also lt. ihrer Aussage will sie darauf bestehen, dass zumindest dieser Kredit anerkannt wird, da ja die Kinder alle gleichrangig zu beachten sind.
Zumal wir seinerzeit auch so gerechnet haben, dass wir die Kreditraten mit dem erhaltenen KG und einer Leistung aus der RV abzahlen wollten. Dass der Junge dann nach 3,5 Jahren wieder bei uns auszieht, wir die Gelder nicht mehr erhalten, und den Kredit weiter abzahlen müssen, war ja so nicht geplant. Unser Denken war: Wir erhalten mtl. Summe X für das Kind. Also investieren wir die Summe auch in den Ausbau eines Zimmers nach seinen Vorstellungen.

So, also unser erster Anwalt hat diese Angaben von uns auch erhalten. Hat diese aber nicht ans Gericht weitergeleitet, sondern nur den "Blanko-Kreditvertrag" ohne Angabe von Gründen, wofür dieser aufgenommen wurde.

Mein Mann hat ja versucht, den Richter während der Verhandlung darauf hinzuweisen, wofür dieser Kredit benötigt wurde, jedoch hat der Richter ihm nicht zugehört, ihn nicht ausreden lassen, und die Begründungen meines Mannes mit den Worten abgetan, dass ihn nicht interessieren würde, wofür dieser Kredit gewesen sei, da ihn die anderen Kinder nicht interessieren würden, es ging in der Verhandlung ja nur um das Kind "Name" und nicht um die anderen Kinder.

Selbstverständlich sind diese Äußerungen des Richters NICHT im Protokoll und auch NICHT in der Urteilsverkündung wiederzufinden.

Die Anwältin will nun argumentieren, dass das Gericht nicht nachgefragt hat, wofür die Kredite aufgenommen wurden, dass das Gericht angebotene Beweise nicht angenommen hat.

Sie hat uns aber auch schon mitgeteilt, dass sie nicht sagen kann, ob wir damit vor dem OLG Erfolg haben werden, weil die Gegenseite begründen könnte, dass die Begründungen und Beweismittel von uns verspätet vorgebracht worden sind. Also das Verschulden unseres ersten Anwaltes, der die Beweise vorliegen hatte, und nicht an das Gericht weitergeleitet hat, wird uns zugerechnet. (Ich weiss, hier können wir evtl. unseren ersten Anwalt in Regreß nehmen - Prüfung diesbezüglich, ob es Sinn macht diesen Weg zu gehen, läuft schon. - Bzw. hat die neue Anwältin gesagt, dass es uns passieren könnte, dass das OLG tatsächlich mit dem Hinweis auf verspätetes Vorbringen der Beweismittel die Beschwerde ablehnt, und uns zeitgleich darauf hinweisen wird, dass das Verschulden beim ersten Anwalt liegt, und wir diesen in Regress nehmen sollen. Hätte sie schon einmal gehabt.)

Meine Frage: Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungswerte? Kann das OLG die Beweise und Begründungen mit dem Hinweis auf verspätetes Vorbringen ablehnen? (Also das verspätete Vorbringen bezieht sich jetzt auf die erste Verhandlung, dass da die Begründungen nicht schon vorgelegen haben, die Frist für die Beschwerdebegründung läuft am 04.06.2012 ab).

Wie aussichtsreich ist die Argumentation der Anwältin, dass der Richter beim AG angebotenes Beweismaterial abgelehnt und nicht berücksichtigt hat? Ohne dass wir hierfür einen schriftlichen Beweis haben? Meiner Meinung nach stehen da die Chancen doch eher schlecht, oder?

Zuständiges OLG für uns ist übrigens Koblenz am Rhein. Nur, falls das irgendwie ausschlaggebend sein sollte, falls da jemand Erfahrungen mit hat, wie die so eingestellt sind.

Habt Ihr sonst noch Tipps, was wir jetzt für das Beschwerdeverfahren beachten müssen?
Also Dank dieses Forums weiss ich, dass es wichtig ist, dass wirklich ALLE FAKTEN UND BEGRÜNDUNGEN eingereicht werden müssen. Bis zum Ablauf der Frist der Beschwerdebegründung. Das später eingereichte Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden. Dies hab ich jetzt mal aus verschiedenen Threads so rauslesen können. Hoffe, habe das richtig interpretiert.

Sonst noch etwas, was für uns für das Beschwerdeverfahren wichtig wäre zu wissen? Ich mag mich nämlich nicht mehr nur auf die Aussagen von den Anwälten verlassen. Habe wesentlich mehr Vertrauen in Euch. Rolleyes

Sind für alle Tipps wirklich sehr sehr dankbar. Aber auch über Einschätzungen, wie unsere Chancen so stehen für das Beschwerdeverfahren. Wäre über Rückmeldungen froh.

Vielen lieben Dank im Voraus, LG, Familienmensch. Heart
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