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Unterhaltsberechnung
#60
Hallo, habe bezüglich zu unserer KU-Verhandlung Mitte August jetzt doch noch einmal eine Frage.

Und zwar, für den ältesten Sohn meines Mannes musste mein Mann bis jetzt ja keinen KU zahlen, da der Junge in einer Pflegefamilie lebte. Und da wurde die KU-Verpflichtung nach der sog. Kostenbeitragsrechnung erstellt, und da mein Mann ja Mangelfall ist, brauchte er für den Großen nichts zahlen, weil ja dann für den Zweitältesten, um den es jetzt in der KU-Verhandlung geht, weniger gezahlt worden wäre. Und das ist so wohl nicht vorgesehen. Also der KU nach der Kostenbeitragsrechnung ist nachrangig vor dem regulären KU.

So, der Große ist ja jetzt Ende Juli in seine eigene Wohnung gezogen, und beginnt ein sog. EQJ (Berufseinstiegsqualifizierungsjahr). Die Betreuerin hat uns das jetzt auch noch einmal genau erklärt. Das EQJ zählt momentan noch nicht zur Ausbildung, sondern soll eine Vorbereitung für die Ausbildung sein. Wenn der Chef des Sohnes in einem Jahr der Meinung ist, das der Sohn auch von den schulischen Leistungen her gut genug ist, dann bekommt er dieses EQJ rückwirkend angerechnet, und er würde nächstes Jahr dann direkt mit dem 2. Ausbildungsjahr weitermachen. Sind die schulischen Leistungen nicht gut genug, beginnt er nächstes Jahr regulär die Ausbildung im 1. Ausbildungsjahr (dieses wird praktisch dann wiederholt, da er bereits jetzt im EQJ ganz normal die Berufsschule besucht, mit den regulären Azubis.).

So, am Mittwoch war ich beim JA, weil ich dort noch Dinge für den Großen klären musste. Diese sagten mir dann, das mein Mann ab dem 01.08.2012 auch für den Großen unterhaltspflichtig ist, da er ja aus der Jugendhilfemaßnahme draußen ist.

Sohn bekommt also von der Agentur für Arbeit für das EQJ einen mtl. Betrag anstelle einer Ausbildungsvergütung. Dann müssen wir ihm noch das Kindergeld weiterleiten, und er bekommt die Halbwaisenrente. Dann hat die Betreuerin mit ihm noch einen Antrag auf Wohngeld, und einen Antrag auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) gestellt. Diese Anträge laufen noch.

So, das JA sagte nun zu mir, das die Anträge auf Wohngeld und BAB sowieso abgelehnt werden würden, die müssten nur "pro Forma" gestellt werden, weil er vorher sonst keinen Antrag auf Hartz4 stellen könne. Und das JC tritt logischerweise an meinen Mann ran, da Sohn ja noch "U25".

Habe vorhin dann mit unserer RA tel. Weil am 16.08. ja die KU-Verhandlung wg. dem zweiten Sohn ist. Und bis jetzt lassen die Gerichte den ganz großen ja außen vor, da bis jetzt noch kein KU für ihn gezahlt werden musste.

Uns soll es ja egal sein. Die zu verteilende Masse ändert sich nicht. Und uns ist es wurscht, ob wir eine Überweisung an die KM von dem Zweitältesten vornehmen, oder ob wir die zu verteilende Masse für beide Jungs aufteilen müssen, und da zwei Überweisungen machen müssen. (Bzw. würden wir jetzt eigentlich sehr gerne für den ganz großen auch zahlen, denn dadurch würde die KM des zweiten ja ziemlich doof gucken, wenn sich ihre Summe nun nochmals verringert.)

So, die Anwältin sagte nun, bis die ganzen Anträge auf Wohngeld und BAB nicht bearbeitet sind, und wir nicht genau wissen, was der Junge mtl. an eigenem Einkommen zur Verfügung hat, wird das Gericht ihn auch weiterhin nicht berücksichtigen. Dann würde jetzt im August halt ein Betrag für den Zweiten festgelegt, und wenn dann das JC irgendwann mal an uns rantreten sollte, müsste mein Mann eine Abänderungsklage bei Gericht einreichen, das praktisch der KU, der jetzt gerade festgelegt wird, wieder abgeändert wird. Dies würden wir eigentlich gerne umgehen, denn wir sind ja auch froh, wenn dieser ganze Zirkus mal ein Ende hat.

Bzw. sagte die RA auch, das das sowieso nur bis zur Vollendung des 18. LJ gelten würde, denn danach wäre der zweite Sohn vorrangig, weil der ganz große dann halt schon 18 ist. Ist noch ein halbes Jahr bis dahin.
Was ist denn hier mit der Privilegierung? Gilt die da nicht? Ich hatte ja mal im BGB nachgelesen. Privilegiert sind Kinder bis zum 21. LJ, die sich in einer anerkannten Schulausbildung befinden, und im Haushalt eines Elternteils wohnen.

Nunja, tut er ja nicht mehr. Wohnt im eigenen Haushalt, und ob das EQJ als Schulausbildung gilt, weiß ich nicht. Würde aber mal vermuten, das ja.

Kennt sich da jemand von Euch mit aus? Ist es tatsächlich so, das ab dem 18. Geburtstag für den Jungen sowieso Schluss ist, weil er nicht mehr im Haushalt eines Elternteils lebt? Gilt er somit nicht als privilegiert?

UND: Interessiert das das JC? Denn die Anwältin sagte auch, das das JC sowieso keinen KU von meinem Mann fordern könne, da der Junge mit dem Geld vom EQJ, dem Kindergeld und der Halbwaisenrente sowieso über dem Mindest-KU liegt, und somit keinen Anspruch auf KU hat. Bin ja mal gespannt, was das JC dazu sagt. Ich bezweifel, das die das auch so sehen.

Wer sich damit auskennt, und uns Tipps geben kann, würden wir uns sehr drüber freuen. Möchten eigentlich ungern nach Abschluss dieser Verhandlung selbst ein zweites Verfahren wg. Abänderung des KU in Gang bringen.

LG, Familienmensch. Heart
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