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Soll ich den Kredit noch ablösen?
#1
Zu meinen Unterhaltsschulden habe ich noch einen Privatkredit von 20.000 euro.
Ich werde nach Kambodscha auswandern. Was wirt aus dem Kredit wenn ich den nicht ablöse? Ist der nach 10 Jahren Verjährt?
Oder ist es besser, sich nach wieviel Jahren auch immer, nur mit dem Jugendamt rumzustreiten falls ich zurück müsste.
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#2
ablösen ist immer gut. die schuld bleibt ja bestehen und es kommen weitere zinsen dazu. alternative wäre halt privatinsolvenz.
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#3
Nachdem sich der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel besorgt hat, verjähren die Schulden nach 30 Jahren.
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#4
@p
gilt das in jedem fall? mir hat mal einer erzählt, dass man als gläubiger die 30 jahre noch verlängern lassen kann.
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#5
kommt auf die hoehe des unterhalts an ...normalerweise bist du nach ein paar jahren wenn du nach dt. zurueck gehst sowiso am [Unterschreitung des Mindestniveaus].(es ist egal ob du 100k oder 126k schulden hast).wenn du in asien bleibst ist es auf jeden fall egal ..also nimm die 20k und versuche in asien was aufzubauen...
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#6
30 Jahre ist schon die Grenze. Siehe §194 - §202 BGB.
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#7
Wenn der Kredit noch nicht sehr lange besteht, keine oder kaum Sicherheiten hinterlegt sind und die Bank richtig sauer ist, dann gibt es zur Vollstreckung noch eine Betrugsanzeige.

Die drehen das dann so, dass Du ihnen Deine Auswanderungspläne bei Vertragsabschluss in betrügerischer Absicht verschwiegen hast, um diesen Kredit als Startkapital zu ergaunern.

Schliesslich müssen sich diejenigen den Popo retten, die Dir den Kredit gewährt haben. Das ist eine starke Motivation zur Jagd und Betrug wird viel hartnäckiger verfolgt als Unterhaltsthemen.
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#8
Den Betrug müsste man ja noch nachweisen, stelle ich mir nicht so einfach vor. Mir fällt gerade ein, ich kenne einen Inder, der hat richtig fett in Deutschland Kreditbetrug begangen. Er durfte denn 5 oder 10 Jahre (muss ich mal nachfragen, meine es waren sogar nur 5) nicht mehr nach deutschland einreisen. Nun ist er wieder hier.
In dem Fall ging es um Fälschen von Lohnbescheinigungen und ca.80000 Euro.

Gruss

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#9
Vielen dank für die schnellen antworten.
Werde dann doch das "richtige" tun.
Nicht das ich wegen dem Kredit International gesucht werde.
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#10
(12-03-2012, 16:07)Schnauze voll schrieb: Zu meinen Unterhaltsschulden habe ich noch einen Privatkredit von 20.000 euro.
Ich werde nach Kambodscha auswandern. Was wirt aus dem Kredit wenn ich den nicht ablöse? Ist der nach 10 Jahren Verjährt?
Oder ist es besser, sich nach wieviel Jahren auch immer, nur mit dem Jugendamt rumzustreiten falls ich zurück müsste.

Entspann Dich. Mache einfach nichts. Und wenn Du zurück kommen musst, dann hast Du eben höhere Schulden als vorher. Da ist es gleich, ob Dich zuerst das Jugendamt oder eine Bank pfändet.

Was maklerhand schrieb, könnte von einer meiner vielen Exen stammen.

Vielleicht hilft es dir weiter, dass ich von Asien nach Europa zurück bin ... ich habe fast das gesamte Spektrum erlebt.

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#11
ich finde was Maklerhand schreibt hört sich sehr vernünftig an und wer mit einer Bank Mitleid hat, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
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#12
(13-03-2012, 00:36)Fluechtling schrieb: ich finde was Maklerhand schreibt hört sich sehr vernünftig an und wer mit einer Bank Mitleid hat, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

Nein, das ist Schwachsinn. Wozu braucht man einen Anwalt? Soll der einem sagen, dass man Pleite ist? Warum sollte man freiwillig eine private Insolvenz machen? Was bringt das? Scheisse, ich kann solchen Unsinn nicht mehr lesen. Da platzt mir die Naht am Hoden schwer auf.

Einem Schuldner passiert nichts, egal wie hoch die Schulden sind.

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#13
(13-03-2012, 00:47)Leutnant Dino schrieb:
(13-03-2012, 00:36)Fluechtling schrieb: ich finde was Maklerhand schreibt hört sich sehr vernünftig an und wer mit einer Bank Mitleid hat, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

Nein, das ist Schwachsinn. Wozu braucht man einen Anwalt? Soll der einem sagen, dass man Pleite ist? Warum sollte man freiwillig eine private Insolvenz machen? Was bringt das? Scheisse, ich kann solchen Unsinn nicht mehr lesen. Da platzt mir die Naht am Hoden schwer auf.

Einem Schuldner passiert nichts, egal wie hoch die Schulden sind.

Es ging nicht um eine Privatinsolvenz, sondern um die Abwehr eines Kreditbetruges.

Gruss
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#14
Kommt ja drauf an unter welchen Voraussetzungen er die Schulden gemacht hat ob es dann als Kreditbetrug gewertet werden kann. Hat er den Kredit genommen und wahrheitsgemäß über seine Sicherheiten/Job Auskunft gegeben und irgendwann später alles verloren bzw. Zahlungsunfähig geworden, tja, das kann jeden passieren und passiert auch sehr vielen.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#15
Bei der Aufnahme eines Kredites wird schon vieles geprüft. Ein Kreditbetrug ist heute doch fast nicht mehr möglich. No risk, no fun.
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#16
(13-03-2012, 13:27)Leutnant Dino schrieb: Bei der Aufnahme eines Kredites wird schon vieles geprüft. Ein Kreditbetrug ist heute doch fast nicht mehr möglich. No risk, no fun.

sind die meisten kredite nicht eh durch irgendein organ gestützt für den fall dass der kreditnehmer ausfällt und sei es nur durch zB arbeitslosigkeit? so wie ich das verstanden habe, greift das auch wenn der kreditnehmer eben verschwindet, gibt dann aber wohl entsprechende einträge bei schufa und co ... habe das gehört, dass sich so immer wieder familien ein wenig erschleichen, indem sie einen kredit haben, dann ich glaube 5 jahre im ausland sind und dann zurück kommen ... dieses spielchen funktioniert wohl mehrfach ...
gruß
malko 
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#17
@malko: wenn die Bank aufgibt und den Kredit abschreibt, dann hast Du recht.
Wenn nicht, dann können sie Dir auch noch nach 30 Jahren auf die Pelle rücken.. Und dank Zinseszins und Strafzinsen, etc.. werden aus 20000 Euro leicht sechsstellige Beträge.
Stimme Dino zu: no risk, no fun.. Wink
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#18
wie seht ihr das eigentlich mit Steuerschulden?
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#19
Ganz schlecht. Abhauen und Steuerschulden zu haben ist der Supergau. Aber vielleicht gibt's dafuer auch Foren. Unser Daytrader kann wohl ein Liedchen davon traellern.
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#20
Also Steuerschulden waere das Einzige, was einen wirklich bis in den Winkel dieser Erde verfolgt und man sollte wirklich tunlichst vermeiden, Deutschland mit Steuerschulden den Ruecken zu kehren.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#21
Steuerschulden sind in fast jedem Staat eine ernste Angelegenheit. Aber auch dabei muss man auf dem Boden der Tatsachen bleiben. Wer als kleiner Angestellter immer an der Quelle besteuert wurde, hat nur höchst unwahrscheinlich Steuerschulden. Und eine fahrlässig nicht abgegebene Steuererklärung ist noch keine Steuerhinterziehung. Man sollte aber dem Finanzamt immer mitteilen, dass man sich ab jetzt nicht mehr in Deutschland aufhält.

Wer aber ein höheres Einkommen aus freiberuflicher oder unternehmerischer Tätigkeit hat oder hohe Zinserträge kassiert, sollte tunlichst darauf bedacht sein, seine Steuerklärung korrekt abzugeben und die Steuern auch zu bezahlen. In der Abgabenordnung (AO) wird immer der Begriffszusatz 'erheblich' verwendet (AO §370 ff).
https://t.me/GenderFukc
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#22
cambodia wird dir gefallen, herzlich willkommen! Smile

es gibt hier alles was man(n) braucht

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#23
(24-03-2012, 21:53)gleichgesinnter schrieb: Also Steuerschulden waere das Einzige, was einen wirklich bis in den Winkel dieser Erde verfolgt und man sollte wirklich tunlichst vermeiden, Deutschland mit Steuerschulden den Ruecken zu kehren.

Wie sieht's mit den Justizschulden (Gerichtskosten) aus? Sind sie nicht so "klebend" wie die Steuerschulden? Verjährungsfrist = 30 Jährchen? Verhandelbar mit den Gläubigern?

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#24
Vergesst das mal bitte mit den 30 Jahren.
Wird z. B. im Jahr 29 eine Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt, so
beginnt die Verjährung von vorn, § 212 BGB.
Ausnahmen hiervon sind in § 212 Abs. 3 geregelt, wenn z. B. das Vollstreckungsgesuch durch das Vollstreckungsgericht abgelehnt wird.

Zitat:Wie sieht's mit den Justizschulden (Gerichtskosten) aus? Sind sie nicht so "klebend" wie die Steuerschulden? Verjährungsfrist = 30 Jährchen? Verhandelbar mit den Gläubigern

Gerichtskosten verjähren nach vier Jahren (§17 Kostenordnung)
Eine Zahlungsaufforderung innerhalb der Frist bewirkt einen Neubeginn
der Verjährungsfrist, also wieder vier Jahre nach letztem Anschreiben.
Ist der Schuldner unbekannt verzogen, reicht die Zahlungsaufforderung an seinen letzten, bekannten Aufenthaltsort, um die Verjährungsfrist erneut laufen zu lassen. Kosten weniger als 25 Euro sind nach vier Jahren Aussitzen endgültig gegessen.
Die Kosten sind m. E. nicht verhandelbar. Stundung und Ratenzahlung ist möglich, aber kaum nach x Jahren aussitzen.
Das mag im Schuldenbereinigungsverfahren vor einer angestrebten Insolvenz anders sein.




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#25
Nein, die Verjährungsfristen für Schulden sind viel kürzer, nur drei Jahre, regelmässige Verjährungsfrist gem. §195 BGB. Durch erneute Vollstreckungsversuche wird sie wieder gestartet, das ist richtig. Aber der zugrundeliegende vollstreckbare Titel ist "nur" 30 Jahre gültig. So lange kann das Spiel mit der Vollstreckung und Neustart getrieben werden.
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