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Unterhaltspflicht aus dem Ausland
#17
Erst kommt die Mutter dran und die Beweispflicht (Erwerbsbemuehungen, Atteste usw.) das sie nicht leistungsfaehig ist. ALG II ist kein Beweis, das sie nicht leistungsfaehig ist

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von italia - 16-03-2012, 09:21
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 16-03-2012, 13:41
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 18-03-2012, 22:53
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von gleichgesinnter - 19-03-2012, 00:51
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 19-03-2012, 11:16
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 21-03-2012, 11:30
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 22-03-2012, 10:13
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 26-03-2012, 11:42
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von John_Doe - 04-05-2012, 12:03

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