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Unterhaltspflicht aus dem Ausland
#37
(25-03-2012, 20:01)italia schrieb: Sollten Sie erneut vorhaben, Ihren Wohnsitz zu wechseln ohne das Jugendamt darüber zu unterrichtet, werden Sie sofort zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben."

Komisch. Mich hat das Jugendamt immer gefunden, aber sie brauchten immer einige Monate dazu. Die Jagd ist doch langweilig, wenn man dem Jugendamt die Anschrift gibt.

Die polizeiliche Fahndung ist aber auch süß. Flughafensperren, Flugzeuge auf Verdacht räumen, bundesweit alle Rechner durchforsten ... das Jugendamt träumt gerne mit der Muschi, feucht und müffelnd Big Grin

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Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von italia - 16-03-2012, 09:21
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 16-03-2012, 13:41
RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von p__ - 18-03-2012, 22:53
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RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von Leutnant Dino - 25-03-2012, 20:17
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RE: Unterhaltspflicht aus dem Ausland - von John_Doe - 04-05-2012, 12:03

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