16-03-2012, 13:46
Dafür musste die Beleidigung aber schon so hart sein, dass sie strafrechtliche Wirkungen gehabt hätte. Der Sohn teile dem Vater schriftlich unter anderem mit, er sei ein "ekelhaftes perverses Schwein", "Dreckschwein", er wolle nur noch "Unterhaltskontakt". Eine Entschuldigung lehnte er ausdrücklich ab.