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Bundesministerium für Justiz zum Umgangsrecht
#1
Ich war so frei und hab mal nachgefragt ...Sleepy

Antwortschreiben des Bundesministeriums für Justiz

Der Filehoster blendet leider vorab etwas unangenehm Werbung ein, aber ich will das Dokument auch ungern über meinen eigenen Server veröffentlichen.
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#2
Ein Richter: "In Umgangssachen mache ich keine einstweiligen Verfügungen" und "Ich werde nichts unternehmen, was strafenden Charakter gegen Ihre Frau hat."
Eine Strafrichterin: "List erfordert intelligentes Handeln. Hier ist solches nicht zu erkennen und deswegen keine Straftat gegeben."

Frau Zypries hatte auch schon mal auf den Schutz des Umgangsrecht durch das Strafrecht verwiesen. Davon habe ich der Strafrichterin einen Ausdruck mitgeschickt. Danach dann die o. g. Erklärung.
In der Theorie und von den Gesetzestexten ist unser "Recht" gar nicht so schlecht. Aber die Robenträger schaffen es immer wieder, alles ins Gegenteil zu verdrehen und sind darauf auch noch stolz. Alles kleine Salomoms.
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#3
Die Antwort ist gar nicht mal so seicht. Neben den Textbaustein-Blöcken ist interessant, dass das Ministerium von sich aus darauf hinweist, dass das Umgangsrecht strafrechtlich geschützt sei (was in der Praxis natürlich nicht der Fall ist, wie wir alle selbst erlebt haben). So wie die Antwort geschrieben ist, ist selbst im Ministerium ein gewisser Druck in Sachen Umgangsrecht angekommen. Es ist immerhin ernster geworden, früher war das anders. Das Thema wird wichtiger, selbst bei der Junta.
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#4
(21-03-2012, 14:47)p schrieb: Die Antwort ist gar nicht mal so seicht. Neben den Textbaustein-Blöcken ist interessant, dass das Ministerium von sich aus darauf hinweist, dass das Umgangsrecht strafrechtlich geschützt sei (was in der Praxis natürlich nicht der Fall ist, wie wir alle selbst erlebt haben). So wie die Antwort geschrieben ist, ist selbst im Ministerium ein gewisser Druck in Sachen Umgangsrecht angekommen. Es ist immerhin ernster geworden, früher war das anders. Das Thema wird wichtiger, selbst bei der Junta.

Ja, von daher kann ich auch hier nur empfehlen, sich als betroffener Vater mal auf sachlicher Ebene eben durch eine Nachfrage beim Ministerium Gehör zu verschaffen.

Ich hatte in meinem Schreiben angefragt, warum Umgangsprobleme nicht ausreichend strafrechtlich sanktioniert werden, man als Betroffener regelmäßig den teueren Rechtsweg über das FamGericht gehen müsse. Eine einzelne Antragsstellung beim FamGericht mag ja noch bezahlbar sein, aber die Vielzahl der notwendigen Verfahren, gerade bei mir als mehrfacher Vater von zwei Ex'en, machen mich letztendlich irgendwann pleite. Und spätestens dann bekomme ich Ärger weil ich kein Geld mehr für Unterhalt habe. Und as wird dann ganz sicher strafrechtlich und damit kostengünstig für die Ex'en zu begegnen sein.

Dies sollten auch noch viele andere Väter tun, denn umso mehr Briefe dort auflaufen, desto mehr Gehör werden wir finden.


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