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Bundesministerium für Justiz zum Umgangsrecht
#2
Ein Richter: "In Umgangssachen mache ich keine einstweiligen Verfügungen" und "Ich werde nichts unternehmen, was strafenden Charakter gegen Ihre Frau hat."
Eine Strafrichterin: "List erfordert intelligentes Handeln. Hier ist solches nicht zu erkennen und deswegen keine Straftat gegeben."

Frau Zypries hatte auch schon mal auf den Schutz des Umgangsrecht durch das Strafrecht verwiesen. Davon habe ich der Strafrichterin einen Ausdruck mitgeschickt. Danach dann die o. g. Erklärung.
In der Theorie und von den Gesetzestexten ist unser "Recht" gar nicht so schlecht. Aber die Robenträger schaffen es immer wieder, alles ins Gegenteil zu verdrehen und sind darauf auch noch stolz. Alles kleine Salomoms.
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RE: Bundesministerium für Justiz - von karlma - 21-03-2012, 13:42

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