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Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ?
#1
Hallo -
und noch eine - wie ich glaube - allerdings sehr spezielle Frage.

Neben meinem Vollzeitjob erhalte ich aufgrund eines politischen Mandats in einem Kommunalparlament eine monatliche Aufwandsentschädigung. Die steht mit allerdings nicht in vollem Umfang zu , sondern es sind auch Mandatsträgerabgaben zu leisten und das Ganze ist auch noch voll zu versteuern, so dass am Monatsende ca 300 € davon übrig bleiben.

Diese 300 € sind voll in die Unterhaltsberechnung als Einkommen einberechnet worden. Meine Fledermaus meinte, ich hätte keine Chance, dieser Einberechnung zu entgehen - es sei denn, ich könnte höheren Aufwand nachweisen, was ich aber nicht kann .

Nu hat mich die Exe u.a. auf höheren Unterhalt und alles Mögliche verklagt.

Sollte ich im Unterhaltsprozeß zu höheren Unterhaltsleistungen verdonnert werden, beabsichtige ich im Gegenzug mein politisches Mandat niederzulegen, um somit mein Monatseinkommen zu reduzieren.

Ich käme dadurch eine Stufe tiefer in der DDT ... auch wenn es für mich vordergründig zunächst ein schlechtes Geschäft wäre ....

Ich meine, es ist ist keine formelle Nebenbeschäftigung, sondern ein Ehrenamt ( das nur nebenbei mit einer pauschalierten Aufwandsentschädigung vergütet wird ) und ich denke, dass mich niemand zwingen kann, ein Ehrenamt weiter aufrechtzuerhalten....

Kann der Richter verlangen, diese de facto Nebenbeschäftigung aufrecht zuerhalten ? Ich zahle jetzt TU und KU nach Stufe 4 DDT ...

Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ? - von ArJa - 23-03-2012, 12:52

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