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Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ?
#7
Regel: Es wird eingerechnet.
Ausnahme: Es wird nicht eingerechnet.
Es wird immer eingerechnet, wenn ein Mangelfall besteht.
Es wird um so seltener eingerechnet, je mehr Unterhalt über das Haupteinkommen bezahlt wird.
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RE: Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ? - von p__ - 23-03-2012, 14:52

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