17-05-2013, 16:49
(17-05-2013, 16:24)p schrieb: In Wirklichkeit ist dieser schlechte Witz genau so beschlossen worden wie geplant: 35% plus Verfahrenskosten müssen bezahlt werden. Die Zahlen zeigen, dass das Gesetz wieder mal genau so gestrickt wurde, dass die Überschrifen besser aussehen aber der Inhalt auf kaum jemand anwendbar ist.schon mal die InsO wenigstens quer gelesen?
Zu empfehlen sind die Vorschriften über die Kosten : §§ 4a ff.
Wo nix ist, wird nichts genommen.
Dann kostet das Verfahren einschll. Restschuldbefreiung nicht einen Cent.
Nicht EINEN!