08-02-2019, 01:38
In dem Zusammenhang fällt mir gerade ein, das ich -damals Selbständig- in Insolvenz mein Geschäft (Musiker) weiter führen durfte und sollte lt. Insolvenzverwalter. Mein Einkommen war immer so niedrig, das ich niemals etwas abführen musste. Es hat auch nie ein Gläubiger behauptet, ich könne in einem angestellten sozialversicherungspflichtigem Job mehr verdienen. Auch nicht das Jugendamt! Deren damalige Forderung Rückstand ging in meiner Insolvenz unter (leider aus heutiger Sicht viel zu früh und zu wenig ;-( ).
Nur der Richter vom Familiengericht meinte, ich könne mehr verdienen und mir sei "fiktives Einkommen" zuzurechnen. Finde den Fehler....................................... (der mir immer noch 35.000 EUR Rückstand beschert).
Nur der Richter vom Familiengericht meinte, ich könne mehr verdienen und mir sei "fiktives Einkommen" zuzurechnen. Finde den Fehler....................................... (der mir immer noch 35.000 EUR Rückstand beschert).