Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Beistand fordert vor Berechnung Mindestunterhalt
#2
Die 133,-- sind wohl Unterhaltsvorschuss. Damit hat Die Beiständin als solche nichts zu tun.
Wenn Du 133,-- überweist, stelle sicher, dass die Überweisung an die Unterhaltsvorschusskasse geht, sonst bleibt Dir die Schuld dort erhalten.
Die Ex bzw. die Beiständin kann natürlich alles mögliche über den Vorschuss hinaus fordern. Wenn Du nicht leistungsfähig bist, wäre das dann die richtige Antwort.
Sorgerecht ist ein anderes Thema. Das kann indirekt Einfluss auf Unterhalt haben. Wenn Du das ABR bekommst und das Kind deswegen zu Dir zieht, erbringst Du die Betreuungsleistung. Dann wird die Mutter barunterhaltspflichtig.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Beistand fordert vor Berechnung Mindestunterhalt - von karlma - 30-03-2012, 11:53

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste