Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§ 69 Auskunft vom Arbeitgeber
#7
Heute Post bekommen von der Beistandschaft und von der Öffentlichen Rechtsauskunft. Die HASSKAPPE hab ich abgenommen und kann wieder klar denken. Glaube ich jedenfalls.

Die Auskunft meines Arbeitgebers ist bei der Beistandschaft angekommen und die haben abzüglich halbes Kindergeld 225 Euro Unterhalt berechnet.

Ibykus schrieb:
(2) Der Arbeitgeber des in Absatz 1 bezeichneten Elternteils ist verpflichtet, der zuständigen Stelle auf Verlangen über die Art und Dauer der Beschäftigung, die Arbeitsstätte und den Arbeitsverdienst des in Absatz 1 bezeichneten Elternteils Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert. Versicherungsunternehmen sind auf Verlangen der zuständigen Stellen zu Auskünften über den Wohnort und über die Höhe von Einkünften des in Absatz 1 bezeichneten Elternteils verpflichtet, soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert.

Meiner Meinung nach war die Auskunftsanforderung nicht erforderlich da mir bis zum 14.4 eingeräumt wurde meine Einkünfte zu erklären. Ausserdem sind dort auch nicht meine hohe Miete (677 Euro) mit eingerechnet. Wenn man von kalkulierten 360 Euro für Miete ausgeht ich aber 317 Euro mehr zahlen muss, bin ich nicht Unterhaltszahlungsfähig nach meiner Logik. Die Wohnung ist derzeit nich untervermietbar und eine neue Wohnung kann ich so mir nichts dir nichts auch nicht herbeizaubern.
Was schreibe ich denen nun?

Jetzt zu dem Brief der Öra. Der hat eventuell damit zu tun weil meine (H)exe mit im Mietvertrag hängt/hing.
Vorweg: Meine Ex hatte verusucht das ihr die Wohnung mit Gewaltschutzgesetz zugewiesen wird. Mit Gewaltschutzgesetz und Wohnungszuweisung ist sie nicht durchgekommen und musste weiterhin im Frauenhaus hausen. Da wir den Mietvertrag beide unterschrieben hatten war es notwendig das wir beide erklären das einer aus dem Mietvertrag rauskommt damit der Mietvertrag umgeschrieben wird und statt meiner Ex mein Vater eintritt. Das erste mal hat sie das Datum vergessen und deswegen wurde es vom Vermieter nicht anerkannt. Danach weigerte sie sich ständig diese Erklärung zu unterschreiben. Zeugen gibt es zu Hauf. Anwälte und Jugendamt. Ende Februar endlich hat sie diesen Wisch unterschrieben damit sie aus dem Vertrag rauskommt und mein Daddy rein. In dem Schreiben der Öra steht nun ich hätte sie nicht aus dem Vertrag rausgelassen und sie wäre auch nicht verpflichtet Miete zu zahlen da sie ja in der Wohnung nicht mehr wohnt. Das ist doch Unsinn oder?
Bin ko und muss nu pennen mehr Info´s morgen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:40
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Absurdistan - 08-04-2012, 03:54
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 08-04-2012, 10:09
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 08-04-2012, 14:09
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 08-04-2012, 17:10
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 11:05
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 11:32
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 09-04-2012, 11:48
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 12:44
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 09-04-2012, 12:58
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 13:07
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 15:05
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 16:08
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 10-04-2012, 14:33
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 11-04-2012, 00:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von karlma - 11-04-2012, 14:00
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 11-04-2012, 14:50
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 11-04-2012, 14:36
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 20-04-2012, 18:06
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 27-04-2012, 14:14
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 27-04-2012, 23:36
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 28-04-2012, 13:08

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste