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§ 69 Auskunft vom Arbeitgeber
#15
(08-04-2012, 12:07)carnica schrieb: @Absurdistan braucht konkrete Ratschläge und nicht Allgemeinplätze, wenn man etwas grundsätzliches nicht verstanden hat (oder will).
das sehe ich auch so.
Aber auch in den Fällen, in denen man sich die Sache einfach machen könnte, sollte man immer wenigstens mit einem Auge im Blickpunkt behalten, womit man dem Unrecht vor's Knie treten könnte ....

Mir ist der geschilderte Sachverhalt und der Sachstand noch nicht ganz klar.
Wenn Einkommensnachweise eingefordert werden, geht es doch um Unterhaltsbemessung und Festsetzung?!

Die als ungerechtfertigt bewerteten hohen Mietkosten will man offensichtlich nicht einkommensmindernd berücksichtigen.

Befindest Du Dich noch im aussergerichtlichen Unterhaltsberechnungsverfahren, genügt es, dem Beistand zu erklären, dass unter Beachtung der oben genannten Gründe Deine Mietsituation von Dir nicht willkürlich herbeigeführt wurde, sondern unverschuldet sich als Folge der bereits dargestellten Verhältnisse ergibt.

Im Übrigen bist Du bereit umzuziehen und Dich um eine der Wohngemeinschaft mit Deinen Kindern entsprechende angemessene Wohung zu bemühen.
Auf den Mietspiegel Deiner Gemeinde darfst Du Dich aber nicht verweisen lassen.
Denn es ist selten der Fall dass solche Wohnungen, wie sie dort erwähnt werden auch tatsächlich frei verfügbar sind.
Meistens existieren sie nur auf dem Papier.
Man kann sich davon befreien, indem man zum Mieterverein geht und sich eine Bescheinugung ausstellen läßt, woraus sich ergibt, dass der Mietspiegel zwar die KostenSituation wiederspiegelt, nicht aber den tatsächlich verfügbaren Wohnraum.

Wenn es zu einem gerichtlichen Unterhaltstitel kommen sollte, was bei der bekannten WillkürRechtsprechung deutscher Familiengerichte ohne Weiteres möglich ist, dann muss man sich im Vollstreckungsverfahren wehren, indem man Antrag nach 850 f ZPO stellt.

Was Du dem Beistand schreibst, hängt also nicht zuletzt davon ab, inwieweit sich die überhöhten Mietkosten darstellen lassen.

Welche Wohnungsgröße gesteht man Dir zu?
Wird eine durch den Umgang begründete Wohngemeinschaft berücksichtigt?
Ist die geforderte Mietsituation realistisch?
Weicht die momentane Mietsituation unter Berücksichtigung der Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Kindern überhaupt erheblich von der Dir angedachten Wohnung ab?
Bei nur unwesentlichen Kostenunterschieden verstößt es gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot, einen Umzug zu fordern!

Wie wär es denn, wenn Du das Schreiben des Beistandes einmal anonymisiert hochladen würdest?
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