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§ 69 Auskunft vom Arbeitgeber
#27
(Die Mutter ist in Elternzeit und bezieht Geld vom Jobcenter)

Sehr geehrte Frau Beiständin,

im Schreiben vom 21.03.12 wurde mir von Frau xxx Zeit bis zum 13.04.12 gegeben um meine Einkünfte vorzulegen.
Da sie die Unterhaltsfestsetzung vorzeitig vorgenommen haben und den erhöhten Mietauwand (677 Euro warm) sowie anderweitige Auslagen nicht einberechnet haben, wiederspreche ich der Unterhaltsfestsetzung in Höhe von 225 Euro. Meine Tochter bewohnt ein Zimmer und ich 1,5 Zimmer. Da meine Tochter mindistens einmal die Woche bei mir übernachtet ist die Wohnungsgröße gerechtfertigt. Die Höhe der Miete entspricht dem ortsüblichen Standart in Hamburg. Geeigneten Wohnraum für meine Tochter und mich zu finden wäre nur mit einer geringfügig niedrigeren Miete höchst wahrscheinlich und mit großen Nachteilen verbunden.

Am 12.4 findet ein Sorgerechtsverfahren statt. Ein Wechselmodell war und ist immer noch im Gespräch und kann durchaus das Ergebnis der Verhandlung sein. Ebenso die Übertragung der Sorge auf mich, so das meine Tochter den Lebensmittelpunkt bei mir hätte. Sollte das der Fall sein möchte ich meine Tochter in Ihrem gewohnten Umfeld lassen.
Sollte der Lebensmittelpunkt bei der KM bleiben werde ich so schnell wie möglich in die Nähe meiner Tochter ziehen, damit nach der Elternzeit eine Art Wechselmodell realisiert werden kann. Zur Zeit weiss ich nicht wo die KM leben wird. Daher, und auch wegen der Hamburger Wohnungmarktsituation ist die momentane Wohnsituation nicht abänderbar.
Sollte meine Tochter bei der KM bleiben ist mit monatlichen Fahrtkosten zu rechnen. Da wird eine Monatskarte im Wert von 40 Euro nötig sein, die ich ebenfalls für den Weg zur Arbeit nutzen kann. Die entsprechende Seite des Mietvertrages lege ich als Anlage bei.

Mit freundlichen Grüßen.

Absurdistan, Datum
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