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§ 69 Auskunft vom Arbeitgeber
#35
Dein Schreiben finde ich sehr gut!
Ich habe kleine Änderungen -die aber nicht zwingend nötig sind- vorgenommen:
Zitat:Sehr geehrte Frau Beiständin,

im Schreiben vom 21.03.12 wurde mir von Frau xxx Zeit bis zum 13.04.12 gegeben um meine Einkünfte vorzulegen.
Da sie die Berechnung der Unterhaltshöhe vorgenommen haben ohne den erhöhten Mietaufwand (677 Euro warm) sowie anderweitige Auslagen zu berücksichtigen, hinweise ich noch einmal auf die aktuellen Lebensumstände:

1. Meine Tochter bewohnt ein Zimmer der von mir angemieteten 2 1/2 Z Wohnung.

2. Da meine Tochter mindistens einmal die Woche bei mir übernachtet, ist die Wohnungsgröße durchaus gerechtfertigt.

3. Die Höhe der Miete entspricht dem ortsüblichen Standart in Hamburg. Geeigneten Wohnraum für meine Tochter und mich zu finden wäre höchstwahrscheinlich nur mit einer geringfügig niedrigeren Miete, aber mit unverhältnismäßig großen Nachteilen verbunden.

4. Am 12.4 findet ein Sorgerechtsverfahren statt. Ein Wechselmodell war und ist immer noch im Gespräch und kann durchaus das Ergebnis der Verhandlung sein.
Ebenso die Übertragung der elterlichen Sorge auf mich, so das meine Tochter den Lebensmittelpunkt bei mir hätte.
Sollte das der Fall sein, möchte ich meine Tochter in Ihrem gewohnten Umfeld belassen!
Sollte der Lebensmittelpunkt dagegen bei der KM bleiben, werde ich so schnell wie möglich in die Nähe meiner Tochter ziehen, damit nach der Elternzeit eine Art Wechselmodell realisiert werden kann.
Zur Zeit weiss ich nicht wo die KM leben wird. Daher, und auch wegen der Hamburger Wohnungmarktsituation entspricht die momentane Wohnsituation abzuändern nicht mehr den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips und wäre insoweit verfassungswidrig.

Sollte meine Tochter bei der KM bleiben ist mit monatlichen Fahrtkosten zu rechnen. Dann wird eine Monatskarte im Wert von 40 Euro nötig sein, die ich ebenfalls für den Weg zur Arbeit nutzen könnte.

Die entsprechende Seite des Mietvertrages lege ich als Anlage bei.

Zur Vermeidung eines unterhaltsrechtlichen Verfahrens bitte ich möglichst umgehend um Ihre Stellungnahme.


Mit freundlichen Grüßen.

Absurdistan, Datum
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:26
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