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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#6
Dass noch kein Verhandlungstermin festgelegt wurde, ist etwas verwunderlich, da es sich um ein Verfahren zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung (Genitalverstümmelung) handelt und die Neuerungen des Familienrechts (FamG) für solche Fälle ein Beschleunigungsgebot vorsehen:

"Nach § 155 Abs II, S 1 FamFG soll das Gericht den Termin zur mündlichen
Verhandlung spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens ansetzen. Als Beginn des Verfahrens wird die Einreichung des Antrags gewertet. Bei der Frist von einem Monat handelt es sich um eine grundsätzlich verpflichtende Zeitangabe, die vom Gericht nur ausnahmsweise überschritten werden soll,"

Der Antrag wurde am 27. März eingereicht.

Heute rief mich der Verfahrensbeistand an und möchte mit mir einen Telefontermin ausmachen.
Eigentlich recht sonderbar bei so einer wichtigen Angelegenheit oder wollen sie sich kein Bild von mir machen?

Was wird sie denn nach eurer Erfahrung Fragen?
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RE: Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung - von marecello - 25-04-2012, 19:14

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