13-04-2012, 19:48
(13-04-2012, 18:54)Hornträger schrieb: GKB habe ich schlechte Erfahrungen beim Arbeitsgericht gemacht, es ist ja im Grunde nur ein Darlehn, das meine Finanzen in der Zukunft belasten würde.
Je nach Einkommen ist Verfahrenskostenhilfe ein Darlehen oder -häufiger- kein Darlehen. Da wird zwar vier Jahre lang immer wieder geprüft, ob du wieder leistungsfähig bist, aber wenn dus nicht bist musst du auch nichts zurückzahlen.
Stelle einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung und Beiordnung eines Anwalts. Dieser Antrag ist kostenlos. Du bist doch pleite, sagst du? Dann probiere es doch, kostet bloss Papier und Briefmarke.
Ohne Anwalt kannst du überhaupt nichts verhindern, weil für die Scheidung und die Teilverfahren dazu Anwaltspflicht herrscht. Wenn du keinen Anwalt hast, kannst du keine Anträge stellen.