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Definition Besuchsrecht
#7
Für einen Vergleich gibt es keinerlei Standardannahmen auf die man sich berufen könnte.
Und wenn für ein bestimmtes Tun oder unterlassen keine Sanktionen hinterlegt sind, kann man auch nichts dagegen.

In diesem Sinne sind Vergleiche wie private Verträge
Was nicht konkret drin steht, gilt nicht.

Wenn du sie nicht selbst dazu bringen kannst, sich dran zu halten, kannst du nur wieder zum Gericht laufen.
Ergebnis nicht vorhersehbar.

Und ja, Vergleiche sind, speziell beim Umgangsrecht, großer Müll und nützen nur dem Richter und den Anwälten.
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Nachrichten in diesem Thema
Definition Besuchsrecht - von IPAD - 16-04-2012, 12:27
RE: Definition Besuchsrecht - von Nappo - 16-04-2012, 12:38
RE: Definition Besuchsrecht - von IPAD - 16-04-2012, 12:44
RE: Definition Besuchsrecht - von Skipper - 16-04-2012, 13:15
RE: Definition Besuchsrecht - von beppo - 16-04-2012, 14:50
RE: Definition Besuchsrecht - von Ibykus - 16-04-2012, 16:22
RE: Definition Besuchsrecht - von Skipper - 16-04-2012, 16:31
RE: Definition Besuchsrecht - von Skipper - 16-04-2012, 18:19
RE: Definition Besuchsrecht - von IPAD - 16-04-2012, 23:20
RE: Definition Besuchsrecht - von Ibykus - 17-04-2012, 00:46

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