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Betreuungsgeld - hälftig an die Eltern?
#1
Das Betreungsgeld scheint weiter Streitpunkt in der Regierung, aber auch mit der Opposition zu sein.

Zitat:Das geplante Betreuungsgeld ist weiterhin der Zankapfel in der Koalition. Die CSU beharrt auf der Einführung, in der FDP mehrt sich der Widerstand und die CDU hat nach wie vor keine einheitliche Linie.

CSU-Chef Horst Seehofer zeigte sich am Mittwoch in München unnachgiebig. „Wir haben eine klare Koalitionsvereinbarung – und die gilt.“ ...
Der CSU-Chef lehnte zugleich den Vorschlag des Bundesfamilienministeriums ab, die Leistung an die Bedingung zu knüpfen, dass Eltern ihre Kinder zu den empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt bringen.

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) zeigte sich ob der Kritik aus ihrer eigenen Partei ebenfalls unbeeindruckt. „So lange die Koalition daran festhält, halte ich an dem Arbeitsauftrag fest“, sagte die CDU-Politikerin am Dienstagabend in Berlin.
http://www.abendblatt.de/politik/deutsch...ition.html

Klingt nicht besonders engagiert von Frau Schröder. ;-) Aber die hat ja gereade auch den gesamten journalistischen Kampffeminismus an der Backe wegen ihrem Buch.
Für mich stellen sich darüber hinaus einige Fragen, wobei mich interessieren würde, wie andere hier denken.

Grundsätzlich bin ich der Auffassung, man sollte darum kämpfen, dass alle familienbezogenen Leistung immer hälftig an die Eltern ausgezahlt werden. Also auch das Kindergeld und später auch das evtl. einzuführende Betreuungsgeld. Daher die Überschrift.

Inhaltlich halte ich persönlich das Betreuungsgeld für Quatsch und eine komplett überflüssige Subvention für bestimmte Frauen.

Meine Fragen:
- Echte Wahlfreiheit entsteht doch erst dann, wenn das Betreuungsgeld hälftig an die Eltern ausgezahlt wird, und die Eltern dann entscheiden können, wie und wer die Betreuung übernimmt?

- Verhindert das Betreuungsgeld eine gleichberechtigtere Beteiligung der Väter an der Erziehung der Kinder? Würde man von Anfang an die Väter mehr berücksichtigen, würden viele gerne mehr Betreuung übernehmen und es bräuchte solche Subventionen garnicht. Gilt teilweise auch für den Kinderkrippenausbau.

- Schafft das Betreuungsgeld einen "Vorsprung per Indizien" im Trennungsfall? Also, wer das Betreuungsgeld bezogen hat, war schon immer der betreuende Elternteil und wird das auch immer bleiben... Dann ist das Betreuungsgeld ein Kampfmittel gegen Väter.

Was denkt ihr?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#2
Hallo,

also ganz ehrlich über das Betreuungsgeld sollte es doch garkeine diskusionen geben. Es sollte es gar nicht nehmen.
Warum verwendet man diese Gelder nicht und baut Kitas, stellt Erzieherin ein etc. Viele Kitas sind mit halbtagstellen vergeben.
Dieses Betreuungsgeld werden immer die gleichen personen beziehen.
Ich find es ganz unmöglich.
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#3
1) das Betreuungsgeld schafft keine Wahlfreiheit, egal wer es bekommt
2) ja, denn es zementiert letztendlich die klassiche Rollenverteilung, in der der Vater der Ernährer ist und die Hausfrau sich über ein kleines bisschen weiteres Zubrot freuen darf
3) Garnichtmal so abwegig

Und mal als kleiner Fakt nebenbei:
Das Betreuungsgeld wird nach derzeitiger Planung nur an die bezahlt, die ihre Kinder nicht in die KiTa schicken. Sehr wohl aber an die, die sich davon eine Nanny, eine Tagesmutter, Au Pair, o.ä. leisten...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#4
Das Betreuungsgeld gibts doch schon lange, steht in §1615l BGB, Mindesthöhe 770 EUR, nach oben offen Undecided

Plätze in Betreuungseinrichtungen werden extrem hoch subventioniert, trotz manchmal kräftiger Elternbeiträge müssen die Gemeinden enorm dazubuttern. Wenn bald ein Betreuungsanspruch gültig wird, steigen die Kosten noch weiter. Einerseits will man bezahlbare Kinderbetreuung und Wahlfreiheit, andererseits sollen die Eltern, von denen ohnehin keine grossen Steuer- und Wirtschaftsumsätze zu erwarten sind mit ein paar Euro dazu verlockt werden, die teuren Betreuungsplätze nicht zu blockieren. Nach dem Motto "lieber die 200 EUR nehmen und das Kind selber betreuen wie die 700 EUR als Bäckereiverkaufsgehilfin in Teilzeit, davon 200 EUR für die Kinderbetreuung zahlen". Für die Zahnärztin mit 4000 EUR Einkommen bleibt dagegen die Kita attraktiv, Hauptsache sie bekommt einen Platz. So denkt der Staat und aus Sicht der Staates ein gutes Geschäft. Nur mit dem Marketing haperts etwas, hehe.
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#5
Diese ganzen Kindersubventionen gehen eh nach hinten los. Welche Schicht bitte schön hat die größte Vermehrungsrate und wieso wohl?
Der Staat sollte lieber ordentliche Schulen, Kindergärten, Ausbildungsplätze und Jobs schaffen!! Arbeitgeber ab bestimmten Größen müßten für betriebsinterne Kindergärten verpflichtet werden, anstatt den Obrigen Millionengagen in den Hintern zublasen.
Es entstehen schon ganze Hartz4 Dynastien, wo Generationen von Stütze leben, die Gesetze auswendig beherrschen und alles einfordern, was ihnen gesetzlich zusteht.

Der deutsche Michel darf brav zur Arbeit gehen, darf schuften und kann bezahlen. Rentenprognose ist gleich Null!
Leistungsträger werden immer mehr drangsaliert, die Umverteilung nimmt eine immer größere Dynamik an.
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#6
(25-04-2012, 06:08)Dzombo schrieb: Meinungen dazu?

Soviel also zum Thema Fairness, welche die Kanzlerin versprochen hat, dafür, das die Eltern die Betreuung selber organisieren.

Die Rheinische Post hat hierzu vor ein paar Tagen einen Artikel verfasst:

"Eine Frage der Fairness" Merkel hält an Betreuungsgeld fest

Zitat: "Auch denen, die Betreuung privat organisierten, stünde Anerkennung zu, betonte die Regierungschefin."

Erwerbslose erhalten also keine Anerkennung, da ihr Zuschuss wieder verrechnet wird.

Den Prototyp des HartzIV Empfängers, der sein Geld am Kiosk versäuft und die Kinder vor der Glotze parkt, halte ich für eine Randerscheinung, die nur durch die Medien und Politik vorgeschoben wird.

Ich bin kein Freund von überblähten Sozialtransferleistungen, aber mit diesem Beschluss sieht man mal wieder, das in unserer Demokratie wieder einmal einige (die Erwerbstätigen) gleicher sind als andere.

Das ist aber nur die eine Seite der Münze.
Es bleibt die Problematik mit dem negativem Erwerbsanreiz für Frauen, die ihre Kinder zuhause betreuen, der jetzt mit dem Aussparen von Arbeitslosen beim Betreuungsgeld abgemildert werden soll. Ich kann allerdings nicht wirklich gut beurteilen, ob die ausgelobten Geldbeträge dazu führen, das nun Heerscharen von Frauen, auch in Erwerbstätigkeit, sich von nun an noch gebärfreudiger zeigen als sonst.

@Sorglos:

1) Sehe ich auch so.
2) Ist so nicht vorgesehen. Vati verdient einfach zuviel und man geht davon aus, das dies auch so bleibt. Das ist nun nicht das, was sich Frau von der Leyen vorgestellt hat, als sie dem Karren mit dem Elterngeld die Initialzündung verpasste.
3) Gegenfrage: Ist denn bei der heutigen Rechtssprechung "Kind zur Mutter" überhaupt noch ein Indizienbeweis dieser Art notwendig?
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#7
(25-04-2012, 09:33)Sixteen Tons schrieb: Ich bin kein Freund von überblähten Sozialtransferleistungen, aber mit diesem Beschluss sieht man mal wieder, das in unserer Demokratie wieder einmal einige (die Erwerbstätigen) gleicher sind als andere.

Versteh ich nicht, als Erwerbstätige hab ich ja auch nix von.
Die einzige Gruppe, die profitiert sind die Mütter die Zuhause bleiben, weil Papa eh arbeiten geht...

ziemlich gut trifft es dieser fiktive Dialog mit der Betreuungsgeldverteilerstelle:
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...94,00.html
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#8
(25-04-2012, 11:03)seeelig schrieb: Versteh ich nicht, als Erwerbstätige hab ich ja auch nix von.
Die einzige Gruppe, die profitiert sind die Mütter die Zuhause bleiben, weil Papa eh arbeiten geht...

Gut, dann ist eben nur genau diese Gruppe gleicher. Ich war jetzt einfach mal davon ausgegangen, das die Masse der Bevölkerung ihre
Bedürftigkeit durch Erwerbseinkommen abwehrt und damit überhaupt erst die Eintrittskarte gelöst hat. Im Prinzip geht es mir da nicht darum, ob das Geld in "HartzIV Dynastien" versenkt wird oder nicht, sondern um die gleiche Anwendung für alle Bürger, wie das in dem fiktiven Dialog angesprochen wird. Ansonsten wäre es m. E. der nächste Sprengsatz gegen den sozialen Frieden. Dann können sie das Betreuungsgeld meinethalben auch gleich ganz weglassen.
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#9
(19-04-2012, 10:03)p schrieb: Das Betreuungsgeld gibts doch schon lange, steht in §1615l BGB, Mindesthöhe 770 EUR, nach oben offen Undecided
Da wird sich am Ende die Frage stellen, ob das staatliche Betreuungsgeld bedarfsdeckend sein wird in Bezug auf Betreuungsunterhalt. Dodgy Obwohl das dann eher selten sein dürfte - in Trennungsfall bringt die Mutti dann das Kind gleich in die kostenlose Kita, damit "der Alte" mehr bezaheln muss. Wetten? Angel

(25-04-2012, 09:33)Sixteen Tons schrieb: 3) Gegenfrage: Ist denn bei der heutigen Rechtssprechung "Kind zur Mutter" überhaupt noch ein Indizienbeweis dieser Art notwendig?
Nicht unbedingt notwendig - aber eine neue Gelegenheit dem Sachverhalt an sich den Anschein der Rechtsstaatlichkeit zu geben, wird wohl kaum ausgelassen werden. Sad
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
(25-04-2012, 20:56)sorglos schrieb: Da wird sich am Ende die Frage stellen, ob das staatliche Betreuungsgeld bedarfsdeckend sein wird in Bezug auf Betreuungsunterhalt.

Beim Sozialgeld/ALG 2 zählt es als Einkommen. Ob es beim Betreuungsunterhalt als Anrechenbares Einkommen zählt, ist eigentlich in der Praxis nicht so wichtig. Bei Betreuungsunterhaltspflichten sind 90% der Väter eh Mangelfall und werden das auch dann bleiben, wenn Betreuungsgeld angerechnet wird. Die Unterhaltssätze sind dafür einfach zu hoch.
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#11
Eigentlich müsste ich das Betreungsgeld bekommen. Wenn das Kind bei der Mutter ist wird es auch fremdbetreut. Wenn es bei mir ist betreue ich es ganz alleine und arbeite deshalb Teilzeit. Ich habe einen relativ guten Umgang und zahle Unterhalt. Bekomme keine Sozialleistungen. Was wohl passiert wenn ich versuche ohne Sorgerecht das Betreuungsgeld zu beantragen?
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