26-04-2012, 12:43
(26-04-2012, 12:31)DUS schrieb: Erwerbsobliegenheit im Sinne § 1603 BGB
Auch die steht da nicht drin. Eigentlich steht nur drin, dass der Unterhaltspflichtige alles, was er hat, mit seinem Kind zu teilen hat. Dass er zusätzliche Mittel zu besorgen hat, ist schon eine Interpretation unserer "Juristen".