26-04-2012, 12:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-04-2012, 12:50 von Camper1955.)
(26-04-2012, 12:43)karlma schrieb: Auch die steht da nicht drin. Eigentlich steht nur drin, dass der Unterhaltspflichtige alles, was er hat, mit seinem Kind zu teilen hat. Dass er zusätzliche Mittel zu besorgen hat, ist schon eine Interpretation unserer "Juristen".
So ist es. Zunächst hat einmal der betreuende Elternteil auch mit Barunterhalt einzuspringen, wenn dadurch sein angemessener Selbstbehalt nicht gefährdet ist.
Erst wenn auch das problematisch ist, dann kann man über weitere verfügbare Mittel sprechen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.