26-04-2012, 13:01
(26-04-2012, 12:52)DUS schrieb: Den Richter scheint das aber nicht interessiert zu haben.
Wird das olg jetzt sein Einkommen erfragen?
Normalerweise muss er zumindest dazu Stellung nehmen, warum er es nicht erfragt.
Es muss nur nochmal von Deinem Anwalt in der vorläufigen Klagebegründung ganz deutlich gemacht werden, was unter dem § 1603 Abs 2 BGB zu verstehen ist. Und zwar Dein Standpunkt. Nicht der Standpunkt des Anwaltes und auch nicht der Standpunkt früherer Gerichtsentscheidungen. Dein Anwalt muss das, was Du meinst nur noch in juristendeutsch übersetzen, so dass es die Richter verstehen.
Dann habt ihr die Möglichkeit bei Prozesskostenholfeablehnung vors BVerfG zu ziehen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.