26-04-2012, 14:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-04-2012, 14:33 von Camper1955.)
(26-04-2012, 13:46)DUS schrieb: @ Camper
das mit 43 Sekunden auftreten ist schon heftig.
Dabei ging es sogar um ein Urteil wegen Unterhaltspflichtverletzung nach dem § 170 StPO.
Da hätte im Grunde genommen ein Staatsanwalt her gehört, der beweisen hätte müssen, dass ich schuldig bin.
So wie es jetzt eben der Fall ist.
Aber jetzt wird ja alles gut.
Hoffentlich hat das OLG bei Dir früher ein Einsehen.
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.