25-09-2012, 20:00
Da Unrecht zu Recht geworden ist (im Familienrecht keine Ausnahme), solltest dich in der Tat auf Pfändungen vorbereiten. Mit mehr Ressourcen wäre ein besserer Anwalt und der Gang vors OLG vielleicht eine Option.
Ausgegangen wird ansonsten vom zwei bis dreifachen Nettogehalt. Es gibt aber noch eine Reihe anderer Schranken. Es ist auch nicht so, dass die Barunterhaltspflicht plötzlich zum anderen Elternteil umschnappt, sondern da ist eine sehr breite Übergangszone vorhanden. Bei 800/2000 EUR könnte es nach genauer Betrachtung der Zahlen durchaus konform mit Az 10 UF 91/05 sein, die Barunterhaltspflicht bei dir zu belassen.
Es gibt da noch mehr Urteile und Informationen in der Literatur. Mir fehlt im Moment die Zeit, das zusammenzusuchen.
Ausgegangen wird ansonsten vom zwei bis dreifachen Nettogehalt. Es gibt aber noch eine Reihe anderer Schranken. Es ist auch nicht so, dass die Barunterhaltspflicht plötzlich zum anderen Elternteil umschnappt, sondern da ist eine sehr breite Übergangszone vorhanden. Bei 800/2000 EUR könnte es nach genauer Betrachtung der Zahlen durchaus konform mit Az 10 UF 91/05 sein, die Barunterhaltspflicht bei dir zu belassen.
Es gibt da noch mehr Urteile und Informationen in der Literatur. Mir fehlt im Moment die Zeit, das zusammenzusuchen.