18-11-2012, 20:24
Hallo, wie immer bezieht sich meine Frage auf den Kindesunterhalt und nebenbei auf die Kosten des Gegnerischen Anwalt.
Im April hatte ich die Verhalndlung und wurde natürlich zu KU verpflichtet. Die Prozesskosten der Gegenseite soll ich natürlich auch zahlen und an die Staatskasse.
Das Urteil bekam ich im April. Nur habe ich bisher weder an KU, noch an die Staatskasse, noch an die gegnerische Anwältin irgendwas bezahlt.
Irgendwann müsste doch ein Schreiben kommen und mich anmahnen oder sonstwas machen. Bis jetzt kam nichts!
Könnte der Betreuende Elternteil nach 2 Jahren kommen und von mir nachträglich den KU einfach einfordern, obwohl er jetzt nichts unternimmt?
Im April hatte ich die Verhalndlung und wurde natürlich zu KU verpflichtet. Die Prozesskosten der Gegenseite soll ich natürlich auch zahlen und an die Staatskasse.
Das Urteil bekam ich im April. Nur habe ich bisher weder an KU, noch an die Staatskasse, noch an die gegnerische Anwältin irgendwas bezahlt.
Irgendwann müsste doch ein Schreiben kommen und mich anmahnen oder sonstwas machen. Bis jetzt kam nichts!
Könnte der Betreuende Elternteil nach 2 Jahren kommen und von mir nachträglich den KU einfach einfordern, obwohl er jetzt nichts unternimmt?