18-11-2012, 20:39
ein vollstreckbarer schuldtitel gilt 30 jahre.
also kann er auch noch im märz 2042 zugreifen.
es gibt allerdings eine art verjährung für aufgelaufene unterhaltsschulden, wenn er fünf jahre untätig bleibt.
also kann er auch noch im märz 2042 zugreifen.
es gibt allerdings eine art verjährung für aufgelaufene unterhaltsschulden, wenn er fünf jahre untätig bleibt.