18-11-2012, 21:03
das eine jahr gilt m.w.n. für nicht titulierten unterhalt.
die abweichung von den üblichen drei jahren resultiert daraus, dass es keine x-beliebige schuld ist sondern zur deckung des lebensunterhalts gedacht ist.
kommt wohl auch auf die umstände an.
die abweichung von den üblichen drei jahren resultiert daraus, dass es keine x-beliebige schuld ist sondern zur deckung des lebensunterhalts gedacht ist.
kommt wohl auch auf die umstände an.