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Besuch vom Gerichtsvollzieher - KU
#51
(24-04-2012, 15:45)Clint Eastwood schrieb: Ein P-Konto schützt meines Wissens nur davor, das ALLES gepfändet wird.
Es bleibt einem der Selbstbehalt jeden Monat, alles darüber liegende kann durchaus gepfändet werden.

Es bleibt einem der Pfändungsfreibetrag (wenn es um "normale" Schulden geht), der liegt um einiges höher als der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt. Und das alleine ist die Einrichtung eines P-Kontos wert.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#52
(24-04-2012, 15:52)Austriake schrieb: wenn es um "normale" Schulden geht

Hier wirds leider meistens um Unterhaltsschulden gehen. Die Einführung des p-Kontos bringt im Endeffekt keine wesentlichen Veränderungen für den Unterhaltsschuldner mit sich.
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