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Unterhaltsvorschuss und unterhaltsklage
#1
Ist es eigentlich korrekt, wenn ein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt, die Forderung somit auf das JA übergegangen ist, wenn die Mami Klage über vollen KU in bezifferter Höhe einreicht ?

UVS 133Euro
Klage 267 Euro KU

Wäre es nicht korrekter wenn Mami nur die Differenz einklagt? Die ersten 133Euro hat sie ja bereits im Sack, zudem wäre die Klage auf den Differenzbetrag zu den hier beispielhaft erwähnten 267Euro vom Streitwert her deutlich geringer (267 - 133 = 134 Euro x 12 = 1.608 Euro) und die Verfahrenskosten somit günstiger.

Die ersten 133Euro könnte ja nur das JA einklagen, oder irre ich ?
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#2
Ja das ist richtig, denn Schulden tust du ja auch den kompletten Betrag und nicht nur den UVG Anteil, bzw. die Differenz zum vollen Betrag.
@ Die ersten 133,- € kann nur das JA einklagen. Im Falle der gänzlichen Bezahlung deinerseits, wird dann entsprechend verrechnet. Ein Teil
geht zurück an den Staat. Der Rest wird an Mami ausbezahlt. Die Frage nach dem Streitwert ist also berechtigt. Es geht um den vollen Betrag.

Die Mutter hat wahrscheinlich die Pfändungsurkunde mitgehen lassen, mit derer sie dich nun zwingt, jetzt sofort alles zu zahlen. Ein Amtsbeistand
rät in den meisten Fällen davon ab, eine Pfändung durchzusetzen. Die sind schon etwas geduldiger damit, die Pistole aus der Schublade zu ziehen,
zumal der Amtsbeistand sich alle 2 Jahre seinerseits bei dir erkundigt, wie leistungsfähig du nun gerade bist.
Mütter können aber nicht anders, ihre Habgier ist nicht selten einfach zu gross. Sie wollen alles und bekommen dafür dann nie wieder was.
Der Erfolg ist dann meistens, das ein Vater sich beruflich nicht mehr rührt, da mit einer Pfändung alles in Bereiche der Sinnfreiheit getrieben wird.
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#3
Danke.

Nein, ich hab derzeit keine Probleme mit der jugendamtsurkunden, die Mami hat schlichtweg keine, daher geht sie auch den klageweg, sonst konnte sie ja gleich pfänden.
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#4
Ipad, ich muss ein bisschen zurückrudern, denn juristisch habe ich keine Ahnung. Das was ich dir sage, bezieht sich nur auf eigene Erfahrungen.
In etwa müsste das aber auch stimmen.

Zitat: Nein, ich hab derzeit keine Probleme mit der jugendamtsurkunden, die Mami hat schlichtweg keine, daher geht sie auch den klageweg, sonst konnte sie ja gleich pfänden.

Kommt ganz drauf an, ob du den Unterhalt beim Amt bereits hast titulieren lassen. War dies geschehen, kann das Amt im Zuge dessen, eine Pfändung unmittelbar durchsetzen, was es aber in der Regel nicht tut, so lange du Auskünfte über dein Einkommen ablieferst. Im anderen Fall müsste es den Klageweg über die Gerichte gehen, bevor gepfändet wird. Ein Amtsbeistandsmitarbeiter sagte mir aber mal, das Mütter gerne nach der Pfändungsurkunde greifen. Selbst wenn du zahlst (zu 100%), kann eine Mutti dich vor den Kader ziehen, nur um einen erzwungenen Titel zu erwirken. Ich wies damals den Amtsbeistand zurück und lies nicht titulieren, mit den Worten: Ich zahle nun bereits seit 2 Jahren regelmässig und freiwillig. Ich möchte, das das auch in Zukunft auf dieser freiwilligen Basis bleibt. Ein freies Miteinander. Der Mutter war es egal. Was folgte war dann das hier!
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...0#pid65020
Es muss erwähnt sein. Der Amtsbeistand und ich waren uns einig. Die Berechnung korrekt, ganz im Gegensatz zum Gericht, das weder denken, noch rechnen kann! Eine Mutter muss die Hinweise vom Amtsbeistand nicht zwingend für sinnvoll erachten! Sie kann machen was sie will. Ob es Sinn macht oder nicht! Nach ihrem Eingreifen wurde ich zum Sozialfall und koste nun selbst seit je her dem Steuerzahler was. Aus bekommenen 199,- € freiwillig, freute sich die Mutter über 345,- € und bekam sodann nur noch 133,- € UVG. Ganz in RabenMuttchen`s Interesse. So kanns passieren, ich kringel mich vor Lachen! ;-) Sry für die persönliche Note zum Schluss, aber es wollte irgendwie noch einmal gesagt sein.
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