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Deine Kinder, meine Kinder, unsere Kinder... :-/
#51
ich antworte mal hier, um den anderen thread nicht zu zweckentfremden.

ich stänkere nicht. ich erlaube mir, auf widersprüche hinzuweisen.
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#52
So... es geht weiter. Nur langsam und zäh, aber immerhin.

Zwar gibt es noch kein brauchbares Ergebnis, aber eine vorsichtig positive Entwicklung, daher mal ein Zwischenstand.

1. Mein LG hatte den Termin bei der UH-Beistandschafts-Dame. Ist sehr viel besser gelaufen als gedacht. Zuerst etwas Zurückhaltung bei der Sachbearbeiterin, aber nach und nach ist ihr aufgegangen, dass die KM einige definitiv unwahre Angaben gemacht hat, die sich nun negativ für sie auswirken dürften bzw. mindestens mal ihre Glaubwürdigkeit sehr beeinträchtigen.
Die Berechnung des UH wird vorraussichtlich vier bis sechs Wochen in Anpruch nehmen. Sowohl die dritte UH-Berechtigte als auch die Schulden meines LG werden in Anrechnung kommen.
UVG bekommt die KM nicht, da definitiv Zahlungsbereitschaft besteht (und noch zwei drei andere Dinge dagegen sprechen).
BU würde es - zumal die KM den noch nicht mal beantragt hat - vermutlich auch nicht geben, da laut JA-Mitarbeiterin (!) vermutlich sowieso kein Anspruch besteht wegen der (bald ehelichen) Lebensgemeinschaft der KM, und (ich hab keinen blassen Schimmer, ob das so stimmt, aber wenn wäre es mal richtig vorteilhaft) sich selbst bei Gewährung von BU der Anspruch aufrechnen würde mit den möglichen Gegenforderungen des KV aus der Zeit, in der die KM ohne einen Cent zur Haushaltskasse beizutragen bei meinem LG in seinem Haus gelebt hat. Wenn eine JA-Mitarbeiterin von sich aus solche Aussagen macht, haben wir wohl echt Glück mit unserem JA.

Was möglicherweise aber noch ein riesen Zirkus werden wird: Die KM hat wohl irgendwann in den letzten drei Jahren mal Harz IV bekommen. Allerdings wissen wir nicht, ob sie damals schon UVG beantragt hat (müsste sie ja eigentlich, oder?) und wenn ja, ob sie welches bekommen hat. Ein Schreiben an meinen LG gabs diesbezüglich jedenfalls nicht. Das JA hat damals bei meinem LG nur formlos festgestellt, dass mangels genügend Einkommen keine UH-Pflicht besteht. Allerdings hat der KV da die KM trotzdem mit Sachleistungen (Lebensmitteleinkäufe, Fahrdienst) etc. unterstützt (hat sie auch mal schriftlich bestätigt). Das wiederrum hätte sie aber wohl beim ALG-Antrag angeben müssen... Bin gespannt, welche Forderungen in welche Richtung da noch rauskommen.

2. Der Mitarbeiter vom sozialen Dienst wegen der Umgangssache ist ziemlich auf Zack. Hat der KM eine Vorladung geschickt. Die hat sie wegen Krankheit telefonisch abgesagt. Der Mitarbeiter hat sofort einen Termin für die folgende Woche festgesetzt, wäre dieser Mittwoch gewesen. Den hat die KM wieder wegen Krankheit abgesagt, diesmal mit ärztlichem Attest. Also hat der Sachbearbeiter den Termin nochmals auf Mittwoch kommender Woche verlegt - mit der Ankündigung, falls sie wieder nicht erscheint, muss sie zum Amtsarzt. Ich bin gespannt. Smile

Zumindest hat das Ganze bisher mal dazu geführt, dass die KM vorgestern mitten in der Nacht zweimal bei uns angerufen hat (allerdings haben wir da schon geschlafen) und zwei sms hinterlassen hat mit der Bitte um Rückruf und "sie meine das alles ja nur gut".

3. Nach telefonischem Nachhaken in Ö haben wir nun die Auskunft bekommen, das Verfahren wird per Beschluss nach D verlegt, angeblich diese Woche. Falls bis nächste Woche nix da ist, schreiben wir halt nochmal hin mit der Aufforderung zur zügigen Bearbeitung.
Was ich bisher nicht rausgefunden habe - der gestellte Antrag war ja durchaus auf die österreichische Rechtssprechung ausgelegt, daher etwas reduzierter in den "Forderungen" als es hier machbar wäre. Kann man den ntrag nach Übergabe von Ö nach D quasi "erweitern", bzw. abändern?
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#53
(18-05-2012, 15:42)Jessy schrieb: Kann man den ntrag nach Übergabe von Ö nach D quasi "erweitern", bzw. abändern?

Ja, das ist kein Problem. Anträge ergänzen oder ändern geht jederzeit, sogar noch im Gerichtssaal beim mündlichen Termin.

Wirklich positives passiert ist zwar bisher nichts, aber die beiden Zuständigen im Jugendamt scheinen immerhin normal zu sein, was schon mal viel wert ist. Wenn es zum Gespräch mit der Mutter kommt, lasst es sich bloss nicht mit schönen Worten bewenden. Das ist die Standardstrategie Nr. 1 der Mütter, wenn sie merken dass die zuständige Jugendamtsperson sich nicht so einfach abwimmeln lässt (was z.B. bei mir in extremer Weise der Fall war).

Im Ergebnis muss eine möglichst detaillierte Umgangsregelung herauskommen, schriftlich, unterschrieben von beiden und die muss punktgenau eingehalten werden. Auch Ausnahmen müssen darin ausformuliert sein, z.B. Nachholtermine bei Krankheit.
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#54
@ p - Danke, gut zu wissen.

Der Vorschlag für die Umgangsregelung ist übrigens mit Auskunftsregelung und Übergangsphase und allem etwas über vier Seiten lang und berücksichtigt so ziemlich jede Eventualität. Abzuwarten bleibt, ob wir das dann so auch durchkriegen.
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#55
Hallo zusammen,

jetzt brauchen wir doch nochmal dringend Hilfe.

Gestern erreichte uns der Beschluss, dass das UmgangsVerfahren endlich von Österreich nach Deutschland (Baden-Württemberg) verwiesen wurde.
Mit dem zuständigen Jugendamt stehen wir inzwischen auf gutem Fuß, alle UH-Sachen haben wir brav abgegeben und warten auf das Ergebnis. Die KM hat sich bisher nicht zu einem Gespräch zwecks Umgang dort eingefunden.

Heute nun erreicht uns ein Schreiben der UVK aus Bayern. Die KM hat dort auch noch UVG beantragt; offensichtlich ist sie mal wieder umgezogen...

Jetzt die große Preisfrage:
Gibt es eine Handhabe, die ganze Angelegenheit in Baden-Württemberg zu belassen, sowohl die Unterhaltssache beim JA, als auch das Umgangsverfahren vor dem Familiengericht?

Oder müssen wir uns nun wieder auf einen Ortswechsel einlassen? Kann man das wegen "Mutwilligkeit zur Verfahrensverzögerung" ablehnen?

Danke schonmal für Ratschläge.
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#56
(13-06-2012, 11:33)Jessy schrieb: Gibt es eine Handhabe, die ganze Angelegenheit in Baden-Württemberg zu belassen, sowohl die Unterhaltssache beim JA, als auch das Umgangsverfahren vor dem Familiengericht?

Vielleicht. Sieh dir mal §152 - 154 FamFG an, vor allem Nr. 154, ob es da für euch eine Möglichkeit gibt. http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...gesamt.pdf
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#57
Hm, Danke. Aber das bringt in unserem Fall nichts, da das Aufenthaltsbestimmungsrecht (und auch das Sorgerecht) allein bei der Mutter liegt.
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#58
durch die ständigen ummeldungen und die intendierten folgen könnte 235 stgb greifen.
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#59
So, zwischendrin mal ein Update:

Die KM hat sich wohl nun endgültig niedergelassen. Recht zügig kamen ja dementsprechend die UVK und auch die Beiständin und drohten mit Lohnpfändung und ähnlich hübschem. Mindestunterhalt haben wir jetzt mal überwiesen, über den Rest (vor allem Rückstände) wird man lange und ausführlich streiten - zumindest bis zur PrivatInso in acht Wochen. Wink

Inzwischen gab es auch ein "Elterngespräch" im neuen JA, das für die KM denkbar schlecht lief. Es wurde seitens des JA-Mitarbeiter begleiteter Umgang für maximal vier Termine vorgeschlagen, da mehr auf keinen Fall nötig sei (selbst dieser Umgang sei eher, um die Ängste der KM zu beruhigen). Soweit, sogut - Also vier Spielstunden mit den Kids im JA. Gibt schlimmeres, der erste kurze Kontakt verlief bestens.

Darüber hinaus aber haben wir in der dritten Augustwoche nun tatsächlich den ersten Gerichtstermin (die RA der KM hat es nicht geschafft, das Verfahren nochmals wegen Umzug verweisen zu lassen... *ggg*) zum Umgang und Sorgerecht. Persönliches Erscheinen der KM wurde angeordnet, zu einem Termin am frühen Morgen, und das bei mehreren hundert Kilometern Anfahrt ihrerseits... (langsam bin ich echt schadenfroh geworden, aber der Frau geschieht es recht).

Achso - und die KM werden wir wegen versuchten Betruges angezeigen, weil sie über das JC Betreuungsunterhalt geltend gemacht hat, obwohl sie seit fast zwei Jahren verlobt ist (und das dem JC verschwiegen hat). Bin schon sehr gespannt, ob und was dabei raus kommt.
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