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Nochmals Verfahrenskostenvorschuß
#1
Moin Männers,

morgen wirds ernst. Morgen wird Exe im Prozeß versuchen, mich über den Tisch zu ziehen. Das gilt neben meinen angeblich zu niedrigen Zahlungen an TU,KU, Einkommenssteuerrückerstattung auch für den Verfahrenskostenvorschuß, d.h. ich soll ihre RATTin bezahlen, also das Messer, mit dem sie mir das Fell über die Ohren ziehen will. Niemals !

Hab mich mittlerweile soweit eingelesen, das sie Verfahrenskostenvorschuß von mir nur einfordern kann, wenn sie selbst VKH fähig ist. Und da wirds interessant ....

Sie verdient ca. 1400 netto und bekommt als TU von mir 350,- Ocken pünktlichst monatlich ( von meinem Anwalt berechnet) überwiesen.
KU + Kindergeld bleiben als Einkommen des Kindes außen vor.

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ihr selbst ein Freibetrag eingeräumt, dann ein Freibetrag für unser Kind ( als Lebenshaltungskosten ) plus Miete plus Nebenkosten.

Ich hab mal überschlagen, das es für mich knapp werden könnte ... und da ist mir folgendes aufgefallen :

Als meine Familie noch Bestand hatte, haben wir zu Dritt auf 80 qm gewohnt.
Als Exe ausgezogen ist und Tochter mitgenommen hat, hat sie eine Wohnung von 105 qm für 2 Personen angemietet, also völlig unangemessen.

Ich möchte nun argumentieren, dass sie sich eine völlig überzogene Wohnung genommen hat, damit eine viel zu hohe Miete zahlt und damit für VKH/ VKV viel zu hohe Kosten verursacht hat.

Ist das schlüssig ? Gibt es Erfahrungswerte, wie Familiengerichte mit so einem Verhalten umgehen ?

Gruß ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#2
Scheint mir ein schlüssiger Ansatz zu sein. Aus meinem Fall: Exe lebt immer noch im ehemals gemeinsamen Haus mit dem jüngsten Sohn zusammen auf 220 qm. Für das erste Trennungsjahr hat der Richter das so gelten lassen, da dies ja der bisher gelebte Lebensstandard war. Danach hat sie sich 700.- Euro monatlich als Wohnvorteil anrechnen lassen müssen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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