03-05-2012, 13:27
Der Vater kann jetzt dem Antrag der Mutter auf Übertragung des halben Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 1.320 Euro widersprechen, wenn er Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind zeitweise selbst betreut. Dass das Kind allein bei der Mutter gemeldet ist, spielt keine Rolle mehr:
http://www.test.de/Kinderfreibetraege-Me...4-4362398/
http://www.test.de/Kinderfreibetraege-Me...4-4362398/
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.