26-01-2011, 20:40
StN-Redaktuer Ulrich Hanselmann verfolgt den Fall in Plochingen offenbar mit besonders ausgeprägtem Interesse.
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Zitat:Die Staatsanwältin, die das Familiendrama bearbeitet, soll einen Akt der Notwehr nicht ausgeschlossen haben. "Das gehört zur vollständigen juristischen Bewertung dazu", erklärt Claudia Krauth, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Aber dann hat die Strafverfolgungsbehörde doch einen Haftbefehl gegen die Todesschützin beantragt: "Wegen Totschlags, nicht wegen Mordes", sagt Krauth.
Die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Fall keine Mordmerkmale.
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Das Paar hatte einen heftigen Streit. "Der Mann musste damit rechnen, dass sie ihn angreift", meint Krauth.
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Wie oft sie abgedrückt hat und wo sie ihn getroffen hat, verrät die Polizei weiter nicht.
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16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)