02-10-2011, 22:56
News aus Plochingen/Stuttgart
Ein ausführlicher Artikel zur Begutachtung der besten Mutter findet sich bei SPON.
Gutachter Peter Winkler hält die Beschuldigte für voll zurechnungsfähig und schließt aufgrund des Ablaufes eine Tat im Affekt aus.
Am 28.09.2011 erfährt eine geneigte Leserschaft exklusiv und ausschließlich aus Der Teckbote u.a. dieses:
Also, kein Kind an der Balkontür, auf dem Balkon, hinter der Couch oder sonstwo?
Der Teckbote bietet zudem, am 30.09.2011, Einblicke in die Verteidigungsstrategie.
Das Folgende habe ich noch nicht richtig verstanden, aber vielleicht mag mir hier jemand auf die Sprünge helfen?
Ist es nun so, dass wenn ich jemandem (warum auch immer) eine Waffe zeige und ihn so nicht zur Räson bringen kann, ihn in Notwehr erschießen darf, weil er sich der Gefahr bewusst zu sein hat?
Ja, Heimtücke - sonst strafmildernd, wenn eine Frau einen Mann im Schlaf oder zuvor sediert und/oder von hinten abmurkst - entfällt sodann.
Arglosigkeit lag nie vor, denn dass so eine .45er große Löcher in Gegenständen reisst, dürfte sich auch unter Sportschützinnen recht schnell herumsprechen.
Mit einer solchen Logik eine Brücke, über Totschlag, hin zu Notwehr zu schlagen, kann ich im Moment wirklich nicht nachvollziehen.
In Aussicht gestellt wurde nun eine Urteilsverkündung, am 03.011.2011.
Ein ausführlicher Artikel zur Begutachtung der besten Mutter findet sich bei SPON.
Gutachter Peter Winkler hält die Beschuldigte für voll zurechnungsfähig und schließt aufgrund des Ablaufes eine Tat im Affekt aus.
Zitat:Psychisch krank sei Sabine W. definitiv nicht. Keine Störung der Realitätskontrolle, keine schizophrene Psychose, keine Persönlichkeitsstörung, keine manisch-depressive Erkrankung oder Zwangsstörung - nichts. Die 41-Jährige sei vollkommen schuldfähig und gesund. Aber: "Frau W. ist alles andere als eine Profikillerin."
Am 28.09.2011 erfährt eine geneigte Leserschaft exklusiv und ausschließlich aus Der Teckbote u.a. dieses:
Zitat:Der Gutachter ging auch auf das Tatgeschehen ein und erinnerte daran, dass nach der Aussage einer der Töchter der Frau zur Tatzeit keines der Kinder im Wohnzimmer gewesen sei.
Also, kein Kind an der Balkontür, auf dem Balkon, hinter der Couch oder sonstwo?
Der Teckbote bietet zudem, am 30.09.2011, Einblicke in die Verteidigungsstrategie.
Zitat:Plochingen. Am 16. Februar 1995 wurde von derselben Schwurgerichtskammer, die jetzt gegen die Mutter von fünf Kindern wegen Mordes verhandelt, eine 35-jährige dreifache Mutter vom Vorwurf der Tötung des Ehemannes freigesprochen.
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Möglicherweise wird die Verteidigung der 41-Jährigen jetzt die Richter der Stuttgarter Schwurgerichtskammer mit dieser damaligen Entscheidung konfrontieren.
Das Folgende habe ich noch nicht richtig verstanden, aber vielleicht mag mir hier jemand auf die Sprünge helfen?
Zitat:Das Opfer habe die Pistole deutlich wahrgenommen und sei sich der Gefahr, in der er sich befand, bewusst gewesen, sagte die Angeklagte. Wenn dies stimmt, dann wären die mordqualifizierenden Gründe wie „Heimtücke“ und „Arglosigkeit“ nicht mehr gegeben. Es käme allenfalls ein Totschlag infrage, wenn das Gericht nicht doch noch Notwehr annimmt.
Ist es nun so, dass wenn ich jemandem (warum auch immer) eine Waffe zeige und ihn so nicht zur Räson bringen kann, ihn in Notwehr erschießen darf, weil er sich der Gefahr bewusst zu sein hat?
Ja, Heimtücke - sonst strafmildernd, wenn eine Frau einen Mann im Schlaf oder zuvor sediert und/oder von hinten abmurkst - entfällt sodann.
Arglosigkeit lag nie vor, denn dass so eine .45er große Löcher in Gegenständen reisst, dürfte sich auch unter Sportschützinnen recht schnell herumsprechen.
Mit einer solchen Logik eine Brücke, über Totschlag, hin zu Notwehr zu schlagen, kann ich im Moment wirklich nicht nachvollziehen.
In Aussicht gestellt wurde nun eine Urteilsverkündung, am 03.011.2011.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)